Ab April 2025: ICS2 für Straßen- und Schienenverkehr
Das Import Control System 2 (ICS2) löst schrittweise das bisherige Import Control System durch ein UZK-konformes IT-System ab. Seit 4. Dezember 2024 wurde das System für die Verkehrszweige in der See- und Binnenschifffahrt eingeführt. Meldungen im Schienen und Straßenverkehr folgen nun ab 1. April 2025.
Am 1. September 2025 endet die Übergangsfrist für alle Transportunternehmen und das bisherige Import Control System wird vollständig durch ICS2 ersetzt. Für Straßen- und Schienentransporte informiert die Europäische Kommission auf einer separaten Seite über die Anforderungen: EU Import Control System 2 (ICS2) wird ab April 2025 auf Schienen- und Straßenverkehr ausgeweitet.
Bei einer Anmeldung in ICS2 müssen die Daten in einer Entry Summary Declaration (ENS) gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem:
- die HS-Warennummer (6-stellig) der Waren mit kommerziellem Charakter (d.h. B2B und B2C)
- die EORI-Nummer des in der EU ansässigen Empfängers, sofern diese Nummer einer Partei zugewiesen wurde. Die Parteien müssen dem ENS-Meldepflichtigen ihre EORI-Nummer zur Verfügung stellen.
- die Informationen über den Verkäufer und den Käufer (oder alternativ den Eigentümer der Waren, wenn es sich bei der Sendung nicht um ein Handelsgeschäft handelt) für Waren mit Endbestimmung Europäische Union.
Die EU-Kommission bündelt weitere Informationen auf der Website zum Import Control System 2 - Release 3.
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