Höhere Meldeschwellen für Intrastat
Intrastat-Meldungen erfassen den tatsächlichen Warenverkehr zwischen den EU-Ländern. Dabei werden sowohl die versendeten als auch die empfangenen Waren statistisch erfasst. Die Meldeschwellen, ab denen die Verpflichtung zur Meldung besteht, wurden erhöht.
Für Versendungen galt bisher der jährliche Schwellwert von 500.000 Euro im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr, ab dem eine Meldung erforderlich ist. Dieser wurde auf 1 Million Euro erhöht. Für Eingänge lag der Wert bisher bei 800.000 Euro, dieser wurde auf 3 Millionen Euro erhöht.
Die geänderten Meldeschwellen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Wenn Ihre Versendungen bzw. Eingänge in 2024 unter diesem Wert lagen, müssen Sie in 2025 keine Meldungen abgeben, es sei denn man überschreitet in 2025 die Schwelle
Einzelheiten erläutert DESTATIS in einem Artikel zu Bürokratiekostenentlastung in der Außenhandelsstatistik. Den aktualisierten Leitfaden zur Intrahandelsstatistik finden Sie im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
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