Neues FTA EFTA-Moldau
Am 1. April 2025 tritt das Freihandelsabkommen (FTA) EFTA-Moldau zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Für die EFTA-Staaten Island und Norwegen ist es bereits seit September bzw. November letzten Jahres gültig.
Mit dem Zirkular No. 071-16.1 Moldau hat das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit das Inkrafttreten des multilateralen Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau bekannt gegeben. Im Abkommen gelten die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens. Die Abkommensparteien haben zudem die Übergangsbestimmungen ratifiziert, sodass im Jahr 2025 noch die bisherigen Regeln der PEM-Zone verwendet werden können.
In der Software Origin & Preferences von AEB wird zeitnah ein Servicepaket ausgeliefert, das für den Standort Schweiz das neue Abkommen enthält und auf Basis der Übergangsbestimmungen die bisherigen Regeln verwendet. Für den Standort EU werden die hinzukommenden Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung mit Moldau und den EFTA-Staaten ergänzt.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens verliert Moldau in der Schweiz den bisherigen Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland.
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