EU lockert Sanktionen gegen Syrien
Heute findet in Brüssel die 9. Internationale Syrien-Konferenz statt und eines ist deutlich: Die EU will einen Wiederaufbau in Syrien unterstützen. Bereits mit der Durchführungsverordnung vom 24. Februar wurden einige Sanktionen gelockert – andere bleiben jedoch bestehen.
In einer Erklärung des Rats vom 19. Februar 2025 wurden die Lockerungen der restriktiven Maßnahmen bereits angekündigt, die am Tag nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/408 am 25. Februar im Amtsblatt der EU in Kraft traten.
Um den Wiederaufbau zu erleichtern, setzt die EU zunächst die bestehenden sektoralen Maßnahmen in den Bereichen Energie und Verkehr aus. Finanz- und Banktransaktionen, die in diesen Sektoren sowie für humanitäre Zwecke erforderlich sind, werden ermöglicht. Sechs Finanzinstitute sind nun nicht mehr gelistet und das Ausfuhrverbot syrischer Landeswährung an die syrische Zentralbank wurde ausgesetzt. Unterlagencodierungen, die sich auf die Beschränkungen der genannten Sektoren bezogen, sind nicht mehr anzugeben beispielsweise bei Sattel-Straßenzugmaschinen mit Fremdzündungsmotor (ZTN 87012900) oder Metallbearbeitungsölen (ZTN 27101991).
Zugleich hält der Rat die Sanktionen im Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel sowie eine Reihe weiterer Maßnahmen aufrecht, etwa in Bezug auf Waffenhandel, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Ausrüstung zur internen Repression, Abhör- und Überwachungssoftware sowie die Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern. Damit bleiben diese Unterlagencodierungen weiterhin bestehen.
Eine Auflistung der ausgesetzten und weiter bestehenden Maßnahmen bietet die BAFA-Webseite zu den neusten Entwicklungen in Syrien.
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