Seminartipp: Reparaturabwicklung mit dem Drittland
Bei Reparaturen über Grenzen hinweglassen sich Zollabgaben sparen – im Garantiefall können sie sogar ganz entfallen. Im Rahmen der passiven Veredelung fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Wie das geht? Erfahren Sie von Johannes Lieb im Online-Seminar am 4. April.
Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden oder die von der EU zur Reparatur in ein Drittland verbracht werden, können im Besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden. Erkennen Sie im Seminar Ihre Möglichkeiten.
Darum geht’s:
- Reparaturen im Drittland und innerhalb der EU für das Drittland
- Passive Veredelung und Aktive Veredelung
- Zollrechtliche Behandlung von Garantie
- Lückenlose Nachweise und fristgerechte Meldungen in ATLAS
Bringen Sie Ihre Praxisfälle mit – Johannes Lieb zeigt Ihnen, wie Sie die Besonderen Verfahren nutzen können und beispielsweise bei Reparaturen, auch ohne vorherige Beantragung eines PV-Verfahrens, Zeit und Geld sparen.
📅 Datum: 4. April
⏰ Zeit: 9.00 bis 12.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
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