Leitfaden klärt auf: Nationale Besonderheiten der Incoterms 2020 weltweit
Die International Chamber of Commerce (ICC) veröffentlicht immer wieder neue Erläuterungen und Hilfen zu den unverändert seit Januar 2020 gültigen Incoterms®2020. Nun ist ein Überblick zu problematischen Konstellationen im Zusammenhang mit nationalem Recht weltweit herausgegeben worden.
Nach einer Entscheidungshilfe „How to Choose the Right Incoterms Rule for your B2B Contract of Sale“ aus dem Jahr 2022 hat die ICC jetzt eine Übersicht über Probleme bei Kollisionen zwischen den Pflichten des verwendeten Incoterms und nationalen Regelungen zu z. B. Zoll-, Steuer-, Ausfuhrkontroll- oder Zivilrecht vorgelegt. Zum kostenfreien Download: National regulatory barriers to the Incoterms® 2020 rules.
Die Verwendung der Incoterms® 2020-Regeln kann durch nationale Vorschriften erschwert werden, wenn diese z. B. bestimmte Anforderungen an den Verkäufer oder Käufer stellen. Ein Beispiel ist die Verpflichtung in einigen Ländern, dass Transportversicherungen nur von lokalen Unternehmen abgeschlossen werden können, was die Nutzung der Incoterms®-Regeln CIP oder CIF problematisch macht. In anderen Ländern müssen Importverzollungen von lokalen Stellen durchgeführt werden, was die Verwendung von DDP erschwert.
Die ICC bietet nun auf 35 Seiten eine Momentaufnahme dieser weltweiten Hindernisse mit Stand Dezember 2024. Dabei könnten einige Hindernisse noch nicht erfasst sein. Insbesondere gilt dies für die Verwendung von EXW oder DDP in zoll- und steuerrechtlichen Zusammenhängen.
Nur zwei Themenfelder sollen jetzt aus dem kostenfreien Leitfaden aufgegriffen werden.
EXW und DDP in der Europäische Union
Bei der EXW-Klausel müsste der Käufer in der EU ansässig sein, um den Export gemäß den europäischen Anforderungen durchzuführen, was nicht immer der Fall ist. Falls der Käufer diese Anforderung nicht erfüllt, muss der Zollagent des Käufers den Verkäufer um eine Vertretungsvollmacht bitten, um ihn als „Ausführer“ in der Ausfuhranmeldung aufzuführen, was dem Verkäufer zusätzliche Verantwortlichkeiten auferlegt.
Der Verkäufer kann Schwierigkeiten bekommen, die Mehrwertsteuerbefreiung auf seiner Handelsrechnung nachzuweisen, da er das Ausfuhrbegleitdokument bei diesem Term nicht automatisch erhält. Wieder einmal zeigt sich: EXW eignet sich in der Regel nur für Inlandsgeschäfte, bei denen keine Exportabsicht besteht, da der Verkäufer nur Dokumente und Informationen für den Käufer bereitstellen muss, nicht aber die Ausfuhr abwickelt. Deshalb gilt immer: Wenn der Käufer Schwierigkeiten bei der Ausfuhrabfertigung erwartet, sollte er die FCA-Regel wählen, bei der der Verkäufer dann die Exportabfertigung übernimmt.
Bei der Incoterms® 2020 DDP-Regel hingegen kann die Einfuhrabfertigung im Prinzip nicht von einer Person erledigt werden, die nicht in der EU ansässig ist. Siehe Art. 170(2) UZK. Das ist oft problematisch für den ausländischen Lieferanten.
Incoterms in den USA
Wichtig zu wissen: Obwohl die US-Regierung keine Lieferbedingungen normiert, verwendet sie in Verordnungen und Gesetzen Begriffe wie 'FOB', deren Bedeutung aber von den offiziellen Incoterms®-Definitionen abweichen kann.
Zudem sind gibt es Schwierigkeiten bei genehmigungspflichtigen Gütern. Diese treten auch in anderen Ländern auf, denn eine Exportlizenz kann nur auch in den USA nur von ortsansässigen Antragstellern beantragt werden. Dies macht EXW für US-Exporte problematisch.
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