BAFA: Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Die Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden, soweit deren Gültigkeit zum 31. März 2025 abgelaufen wäre, bis zum 31. März 2026 verlängert. Darüber hinaus wurden im Bereich der Rüstungs- und Dual-Use-Güter Änderungen vorgenommen, die mit Wirkung zum 1. April 2025 in Kraft treten.
Alle AGG des BAFA werden bis zum 31. März 2026 verlängert. Lediglich die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt bis zum 31. Dezember 2025 und muss daher momentan nicht verlängert werden. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Änderungen im Bereich der Rüstungsgüter
- Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 28 und Nr. 32 bleiben inhaltlich unverändert.
- Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 33, 34, 35, 36.
Änderungen im Bereich der Dual-Use-Güter
- Inhaltliche Anpassung der bestehenden Allgemeinen Genehmigung Nr. 13. Hier gibt es eine Verlängerung des Zeitraums von 12 auf 24 Monaten, in dem die Güter nach vorheriger Einfuhr im Inland verbleiben dürfen und eine Erweiterung der Fallgruppe im Zusammenhang mit meeres- und polarwissenschaftlichen Forschungen um Forschungsflugzeuge.
- Ausschluss der Allgemeinen Genehmigung Nr. 13 als Vorgenehmigung für AGG Nr. 41.
- Erweiterung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 14, Nr. 37, Nr. 38, Nr. 40 um Helgoland als zugelassenes Bestimmungsziel
Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des BAFA.
Anwendungen der AEB sind aktuell
Die Exportkontrolllösungen von AEB bieten einen umfassenden Datenservice. Sie prüfen Ihre Ausfuhren und Verbringungen immer gegen die aktuellen Vorschriften. Manuelle Anpassungen sind nicht erforderlich.
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