Aktueller Zeitplan für US-Zölle und Gegenreaktionen der EU
Bei den aktuellen Entwicklungen der US-Zölle Schritt zu halten, fällt derzeit schwer. Am 2. April 2025 wurden die nächsten Erklärungen der US-Regierung veröffentlicht und der nationale Notstand aufgrund des Handelsdefizits ausgerufen. Daher fassen wir in der AEB Community den derzeitigen Stand zusammen und liefern Ihnen Webadressen zum Nachschlagen.
Zölle je Handelspartner
Bereits im Februar 2025 haben die USA reziproke Zölle angekündigt. Reziproke Zölle sollten erhoben werden, wenn Zölle und andere Abgaben der Handelspartner über den erhobenen US-Zöllen liegen. Diese reziproken Zölle sollten dann je Warengruppen festgelegt werden, um die Belastungen von US-Unternehmen auszugleichen.
Die Executive Order vom 2. April 2025 zeigt jetzt allerdings einen Pauschalsatz je Land bzw. Ländergruppe. Für Schweizer Vormaterialien werden beispielsweise 32 % Zusatzzoll fällig, für chinesische Waren 34 % und für europäische Waren werden pauschal 20 % Zoll erhoben. Die vollständige Tabelle je Handelspartner, die ab dem 9. April 2025 gelten soll, ist als Anhang I der Executive Order beigefügt. Alle Drittländer werden allerdings bereits ab 5. April 2025 mit 10 % Zoll belegt. Diese Höhe bleibt für alle Länder bestehen, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind – wie beispielsweise für das Vereinigte Königreich.
Ausnahmen:
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In Anhang II der Executive Order werden auf 37 Seiten Warennummern aufgeführt, die von der Maßnahme nicht betroffen sind. Darunter zahlreiche kritische Mineralien, Medikamente, Holz, Kupfer oder Edelmetalle, aber auch elektronische Waren, wie Halbleiter oder Prozessoren.
- Außerdem gelten die Maßnahmen nicht für Stahl- und Aluminiumprodukte bzw. Autos und Autoteile, die bereits durch Zusatzzölle betroffen sind.
- Der Zusatzzoll soll nicht für US-Waren erhoben werden. Sollten bei Importen Anteile von US-Waren mit einem Wert von mindestens 20 % zum Gesamtwert gegenüber der Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) nachgewiesen werden, kann dies zur Zollminderung führen.
Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
Mit Proclamation vom 26. März 2025 haben die USA bereits Autoimporte aus der EU mit 25 % Zusatzzoll belegt. Diese werden zusätzlich zu bestehenden anderen Abgaben erhoben: The above ad valorem tariff is in addition to any other duties, fees, exactions, and charges applicable to such imported automobiles and certain automobile parts articles.
Der Zusatzzoll gilt für Importe ab 3. April 2025 und betrifft unter anderem Personenkraftwagen wie Limousinen oder SUVs, aber auch leichte Nutzfahrzeige.
Neben Autoimporten sind auch Autoteile wie Motoren, Getriebe, Antriebsteile oder elektronische Komponenten betroffen. Zusatzzölle auf Autoteile werden spätestens ab 3. Mai 2025 erhoben. Ein genauer Termin ist derzeit nicht bekannt.
Mehr Informationen entnehmen Sie der Veröffentlichung inklusive dem Anhang I. Kurz zusammengefasst finden Sie diese Informationen auch bei Germany Trade and Invest: USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteilen.
US-Zölle auf Stahl und Aluminium
Bereits seit 12. März werden durch die USA bei Importen Zölle in Höhe von 25 % erhoben auf Stahl- und Aluminiumprodukte. Dies betrifft nicht nur Einfuhren von EU-Ursprungsware, sondern gilt auch für die Länder Großbritannien, Australien, Kanada, Mexiko oder Argentinien.
Unternehmen sollten beachten, dass auch für alle Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, Zusatzzölle anteilig auf den Wert des Metallanteils erhoben werden. Sollten keine Belege zum Ursprungsland vorhanden sein, werden sogar 200 % Zusatzzoll fällig. Laut der IHK Stuttgart sind derzeit außerdem noch viele Regelungen nicht geklärt. Ob die aufgrund des Russland-Embargos vorhandenen Nachweise ausreichen, dass es sich nicht um russisches Vormaterial handelt, ist ebenso offen, wie erforderliche Angaben zum Land des Schmelzens / Gießens oder ein Mill Test Certificate (Materialprüfbericht)
Eine aktuelle Auflistung zu den Zusatzzöllen bietet Germany Trade and Invest in folgenden Beiträgen:
Erste Reaktionen von der EU
Bereits in den Jahren 2018 und 2020 wurden Zusatzzölle auf US-Waren beim Import von US-Waren erhoben. Die zugehörigen Durchführungsverordnungen (Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 und Durchführungsverordnung (EU) 2018/886) können wieder in Kraft treten. Die Europäische Kommission hat außerdem eine Vorschlagsliste an Waren vorbereitet, für die erhöhte Zölle bei US-Importen gelten sollen. Die Maßnahmen werden allerdings noch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt und treten frühestens Mitte April in Kraft – sofern weitere Verhandlungen mit den USA ergebnislos bleiben.
Diese Gegenmaßnahmen gelten laut EU zunächst für die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle. Gegenmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Autos und Autoteile bzw. landesbezogene Pauschalzölle sollen in einem zweiten Schritt betrachtet werden.
Der aktuelle Zollsatz: So recherchieren Sie Zusatzzölle für Ihre Waren
Für Ihre Recherche zu US-Zöllen nutzen Sie bei Bedarf die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission. Dort sind alle bereits bestehenden Zusatzzölle der USA eingepflegt. Geben Sie hier den Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.
Alternativ können Sie die Zölle auch in der Datenbank der EU-Kommission Access2Markets einsehen. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.
Neben einzelnen Fachbeiträgen auf der Website Germany Trade & Invest finden Sie eine dauerhafte Aktualisierung auch auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich: Infopoint US-Zölle. Dort werden Sie zu den jeweiligen Websites geleitet. Oder Sie lesen die Zusammenfassung im Online-Magazin von AEB: USA: Aktuelle Entwicklungen.
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