Schweiz: Anmeldung von Entsendungen jetzt über EasyGov.swiss
Seit 17. März 2025 müssen Entsendungen in die Schweiz über das Portal EasyGov.swiss angemeldet werden, das bisherige SEM wurde abgeschaltet.
Um eine Entsendung auf EasyGov.swiss melden zu können, wird in der Regel eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) benötigt. Wenn noch nicht vorhanden, kann sie über EasyGov.swiss beantragt werden.
Für manche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Teilnahme als Lernende(r) an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, besteht keine Meldepflicht. Gleiches gilt in vielen Fällen, wenn nicht mehr als acht Tage im Kalenderjahr Tätigkeiten in der Schweiz ausgeführt werden. Weiterführende Informationen zur Entsendung in die Schweiz hat die IHK Region Stuttgart für Sie zusammengestellt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare