Bulgarien informiert zu Versandverfahren
Wenn Sie Waren im NCTS-Versandverfahren beispielsweise in die Türkei versenden, ist die korrekte Angabe der Ausgangszollstellen wichtig, wie die bulgarische Zollverwaltung betont.
Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen bei Versandanmeldungen, die Sicherheitsdaten enthalten, die bulgarischen Ausgangszollstellen unbedingt genau angegeben werden. Darüber hat das österreichische Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Zoll IT Newsletter informiert. Folgende kommen bei einem Versand in die Türkei in Frage:
- MP Kapitan Andreevo (BG001015) oder
- MP Lesovo (BG001011)
Die gegenüberliegende Grenzzollstelle in der Türkei wird dann als Durchgangszollstelle in der Versandanmeldung hinterlegt.
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