Aktueller Stand der EU-Gegenmaßnahmen auf US-Zölle
Als Reaktion auf die Zölle aus Stahl und Aluminium beschloss die EU-Kommission am 9. April 2025, die EU-Ausgleichsmaßnahmen von 2018 und 2020 zum 15. April wieder in Kraft treten zu lassen, betonte aber gleichzeitig Verhandlungsbereitschaft. Da der US-amerikanische Präsident am Abend des 9. Aprils eine „Zoll-Pause“ von 90 Tagen verkündete, reagierte die EU ebenfalls mit einer Verschiebung der Maßnahmen um 90 Tage.
Überblick über die EU-Gegenmaßnahmen
Die Ausgleichsmaßnahmen der EU als Reaktion auf die US-amerikanischen Zölle auf Stahl und Aluminium betrafen ab 2018 die Einfuhren der in Anhang I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren sowie eine Verschärfung 2020 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/502.
Beide Verordnungen wurden zuletzt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/664 bis einschließlich 14. April 2025 weiterhin ausgesetzt. Gleichzeitig haben die Kommissionsdienststellen seit Anfang 2025 bereits Waren mit Ursprung in den USA ermittelt, die möglicherweise zusätzlichen Einfuhrzöllen unterliegen könnten. Zu dieser Liste von US-Erzeugnissen gab es auch eine öffentliche Konsultation bis Ende März. Die Liste floss dann wie geplant am 14. April 2025 in die Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 ein. Mit den dortigen Maßnahmen ändert die EU sowohl die Zollsätze als auch die Liste der betroffenen Waren der ursprünglichen Gegenmaßnahmen in Anhang I. So ist beispielsweise Whisky von den Zusatzzöllen nicht mehr betroffen. In den Anhängen II und III sind die neuen Waren und Zollsätze verzeichnet. Ab 1. Dezember 2025 soll der Kreis der betroffenen Waren gemäß Anhang IV ausgeweitet werden.
Alle Verordnungen sind momentan nicht in Kraft.
Aussetzung bis 14. Juli
Als Reaktion auf vom US-amerikanischen Präsidenten verkündete “Zoll-Pause” gab die EU-Kommissionspräsidentin am 10. April bekannt: „We took note of the announcement by President Trump. We want to give negotiations a chance. While finalising the adoption of the EU countermeasures that saw strong support from our Member States, we will put them on hold for 90 days”.
Am 14. April erschien die Durchführungsverordnung (EU) 2025/786, in der es heißt, dass "die Anwendung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2025/778, (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 eingeführten zusätzlichen Wertzölle bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt” wird.
-
Hinweis: Der Artikel wurde nach dem Erscheinen der Durchführungverordnungen (EU) 2025/778 und 2025/786 inhaltlich ergänzt und mit den entsprechenden Links versehen. Empfehlenswert ist auch die Zusammenfassung von Germany Trade and Invest: EU setzt Gegenmaßnahmen vorerst aus.
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar