Indien erlässt neue Vorschriften für Maschinenimporte
Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat neue Zulassungskriterien für Maschinenimporte erlassen. Diese werden ab 28. August 2025 wirksam und verlangen für bestimmte Maschinen eine Zertifizierung durch das Bureau of Indian Standards (BIS) Scheme X. Die indische Außenhandelskammer gibt Hilfestellungen für Unternehmen.
In der AEB Community wurde bereits darauf hingewiesen: Ab 28. August 2025 wird bei Importen von Maschinen eine BIS-Zertifizierung notwendig, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten. Mit der Zertifizierung nach BIS Scheme X sind Kennzeichnungspflichten und eine Werks-Auditierung verbunden.
Betroffen sind zahleiche Maschinen und Anlagen, aus dem HS-Code-Bereich 84 und 85:
- Pumpen und Kompressoren
- Werkzeugmaschinen – zur Bearbeitung von Metallen, Stein oder Kunststoffen
- Maschinen zur Materialbearbeitung durch Temperaturveränderung
- Zentrifugen und Filtermaschinen – für Flüssigkeiten und Gase
- Verpackungsmaschinen
Unternehmen sollten prüfen, ob auch bei Ersatzteillieferungen eine BIS-Zertifizierung notwendig wird. Das Zertifikat wird für zwei Jahre vergeben und muss regelmäßig erneuert werden.
Die indische Außenhandelskammer bietet einen Download in deutscher Sprache an, der tieferen Einblick in die betroffenen Warengruppen und das Zertifizierungsverfahren bietet: BIS_QCO_Guidebook_German_04-03-2025.pdf
Dort wird auch darauf hingewiesen, dass Unternehmen durch die hohe Arbeitslast der indischen Behörde und den voraussichtlich langen Bearbeitungszeiten möglichst frühzeitig mit dem Zertifizierungsprozess starten sollten. Ausgeschlossen ist allerdings nicht, dass die Frist nochmals verlängert wird, um einen Importstopp zu verhindern.
Die Website „Germany Trade and Invest“ weist auf ein kostenfreies Webinar am 26. Juni 2025 hin, das von der Wirtschaftsförderung Sachsen angeboten wird: Neue Zertifizierungspflichten im Maschinen- und Anlagenbau für den indischen Markt.
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