Zoll bereitet neues EMCS-Release vor
Mit dem Fachverfahren EMCS wird verbrauchsteuerpflichtige Ware unter Steueraussetzung innerhalb der EU versendet. 2023 wurde das IT-Verfahren ausgeweitet auf das bisherige Papierverfahren für vereinfachte Begleitdokumente. Jetzt kündigt die Zollverwaltung das nächste Release an. Die Fristen und Inhalte im Überblick.
Sekt, Bier, Strom, Tabak oder Kaffee... diese Waren unterliegen der deutschen Verbrauchsteuerpflicht und dürfen innerhalb der EU nur versendet werden, wenn diese vorab entrichtet wurde. Unter Steueraussetzung ist das Versenden nur erlaubt, wenn das IT-Fachverfahren EMCS verwendet wird.
Jetzt hat der Zoll ein Merkblatt für das neue EMCS-Release 2.7 herausgegeben.
Bitte beachten Sie
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Die zollseitige Umstellungszeit auf EMCS 2.7 endet erst am 28. Juni 2026.
Bis dahin arbeiten Sie weiterhin zuverlässig mit EMCS Filing im Release 2.5.
AEB informiert Sie rechtzeitig, sobald Änderungen in Ihren Anwendungen anstehen.
In einem Fachbeitrag weist der Zoll auf die neuen Inhalte für Softwarehersteller wie AEB SE hin. Eine EMCS-Teilnehmerinformation für Unternehmen ist noch nicht veröffentlicht.
Daten von verbrauchsteuerpflichtigen Vorgängen, die exportiert werden sollen, werden zollseitig automatisiert zwischen den IT-Verfahren ATLAS und EMCS abgeglichen. Mit dem neuen Release wird es zukünftig möglich sein, in EMCS die Nachricht zur Ungültigkeit von Ausfuhrvorgängen zu erhalten. Außerdem werden Datenfelder zur Annahme, Überlassung und das Datum der Überlassung in EMCS verfügbar sein.
Außerdem werden bislang notwendige Workarounds in EMCS integriert. Derzeit müssen zertifizierte unabhängige Kleinunternehmer ihre Erklärung im Feld zur Ursprungsbezeichnung eintragen. Mit dem neuen Release wird das Datenfeld in EMCS hinzugefügt.
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