Oman ändert Legalisierungsverfahren für Exportdokumente
Die Konsularabteilung der Botschaft des Sultanats Oman hat das Legalisierungsverfahren für Exportdokumente geändert und um einen digitalen Verfahrensschritt erweitert.
Ab sofort müssen Dokumente, die für den Export von Waren in den Oman benötigt werden und eine Vorbehandlung durch die Ghorfa (Arab-Chamber of Commerce and Industry e. V.) erfordern, nach der Bearbeitung durch die Ghorfa online zur Legalisierung hochgeladen werden.
Die IHK Nord Westfalen beschreibt in den Zoll-News das Verfahren Schritt für Schritt. Unter anderem muss auf der Unterseite jedes Ursprungszeugnisses eine Klausel aufgenommen werden, bevor es zur Beglaubigung bei der Ghorfa hochgeladen werden darf. Im Beitrag der IHK werden ebenfalls die Kontaktdaten der Ghorfa in Berlin angegeben.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare