Änderungen bei US-Zöllen auf Automobile und Autoteile
Ende April hat die US-Regierung die Importzölle auf Automobile und Autoteile nochmals angepasst. Zusatzzölle für Automobile wurden bereits Ende März beschlossen und sind ab 3. April 2025 in Kraft getreten – für Autoteile gelten diese seit 3. Mai 2025. Am 29. April wurden nun Anpassungen veröffentlicht. Es wurde eine Möglichkeit zu Rückerstattungen geschaffen und eine doppelte Belastung durch eine gleichzeitige Abgabe von Auto- und Stahlzöllen soll vermieden werden.
Kumulative Zölle verhindern
Mit der Executive Order vom 29. April 2025 wurden die Bedingungen festgelegt, wann Zölle auf Automobile und Autoteile zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen aufgeschlagen werden – und wann nicht. Im Grundsatz gilt: Wenn die Zusatzzölle auf der gleichen Rechtsgrundlage erhoben werden, sollen diese nicht kumulativ angewandt werden. Im Fall von KFZ und KFZ-Teilen werden beispielsweise Stahl- und Aluminiumzölle nicht zusätzlich erhoben. Die wichtigsten Punkte fasst dazu GTAI zusammen: US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ.
Rückerstattungen für US-Hersteller
Am gleichen Tag wurde in einer Proclamation für US-amerikanische Automobilhersteller die Möglichkeit geschaffen, dass sie eine anteilige Rückerstattung bei Customs Border Protection beantragen können. Sind auf die Importe von verbauten Automobilteilen Zusatzzölle angefallen, beträgt die mögliche Rückerstattung bis Ende April 2026 bis zu 3,75 Prozent des Fahrzeugwertes. Die Höhe der Rückerstattung wird schrittweise gesenkt, so dass im Folgejahr nur noch 2,5 Prozent Rückerstattung geltend gemacht werden können. Danach entfällt diese Möglichkeit.
In der gleichen Proclamation wurde auch der Zolltarif angepasst. Hier listet GTAI die aktuellen Anhänge auf und bietet einen Überblick über Zolltarifnummern von Fahrzeugen, bzw. Fahrzeugteilen: US-Zölle auf Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen.
Zum Austausch
Das Webportal Germany Trade and Invest (GTAI) bietet am 15. Mai 2025 allen Interessierten ein kostenfreies Webinar zur US-Handelspolitik und den europäischen bzw. chinesischen Gegenmaßnahmen an. Hier dürfen auch Fragen vorab eingereicht werden, so dass diese ggf. entweder direkt oder im Rahmen eines Austauschservices beantwortet werden können.
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Die rückwirkende Änderung des US-Zolltarifs in Bezug auf Importe aus der EU soll am heutigen 25. September 2025 im Federal Register veröffentlicht werden. Dann gelten 15 % auf KfZ und KfZ-Teile rückwirkend ab 1. August.
Link zum Federal Register: https://federalregister.gov/d/2025-18660
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