Handbuch aktualisiert: Neues bei Genehmigungscodierungen
Alles neu, macht der Mai: Im Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung sind zum 1. Mai 2025 verschiedene Änderungen vorgenommen und neue Codierungen aufgenommen worden.
>> Zum aktuellen Handbuch des Zolls
Neu-Aufnahme von Codierungen und Hinweisen
- Die neue Negativcodierung für Nordkorea Y753 (Bereich Ausfuhr) ist anzuwenden, wenn die angemeldeten Güter und Technologien nicht den Beschränkungen aus Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a), Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c) oder Artikel 7 der Nordkorea-VO unterliegen.
- Die Codierungen im Zusammenhang mit Libyen X866/LY, X866/EU (Bereich Ausfuhr) sind für die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die aufgrund der Libyen-VO (EU) 2016/44 Einschränkungen unterliegen, vorgesehen. Mit den entsprechenden Negativcodierungen Y180 und Y181 erklärt der Ausführer, dass die angemeldeten Güter und Technologien entweder aufgrund des Ausnahmetatbestands nicht von der Libyen-VO betroffen sind – oder nicht den Beschränkungen unterliegen.
- Hinweis: Aufgrund Zeitablaufs nicht mehr anwendbare Codierungen werden in der Rubrik Negativcodierungen nun in hellblauer Schriftfarbe dargestellt. Das betrifft insbesondere Altvertragsregelungen zum Russland-Embargo.
Textänderungen und Streichung von Hinweisen
- Textänderung bei den Codierungen X853/RU und X853/EU (Bereich Ausfuhr)
- Aktualisierung bei der Negativcodierung Y717 – die neue Altvertragsregelung gilt nunmehr bis zum 26. Mai 2025.
- Hinweis: Bezüglich der Belarus-VO wurden der Artikel 1f Abs. 5a VO (EG) Nr. 765/2006 bei den Codierungen X806/BY und X806/EU (Bereich Ausfuhr) und der Artikel 1f Abs. 4a VO (EG) Nr. 765/2006 bei den Codierungen X808/BY und X808/EU (Bereich Ausfuhr) gestrichen.
- Hinweis zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 23: Es kommt nicht auf den zollrechtlichen Status der Güter an, die nach Instandsetzung erneut bzw. im Austausch für die defekten Güter ausgeführt werden sollen, d.h. es ist unerheblich, ob die wieder in das Inland eingeführten Güter in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung überführt werden/wurden. Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Ausfuhr der Güter mit Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt ist.
Austausch im Seminar: Unterlagencodierungen in ATLAS AES 3.0
Wenn Sie mehr zur Ermittlung von Unterlagencodierungen wissen wollen, besuchen Sie das Online-Seminar mit Johannes Lieb. Hier erhalten Sie einen Überblick über europäische und nationale Maßnahmen sowie über Verbote und Beschränkungen. Zudem werden Sie auf Recherche- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen. Auf Wunsch kommt unser Trainer auch zu Ihnen vor Ort. Der nächste offene Termin ist im Sommer:
📅 Datum: 11. Juli
⏰ Zeit: 9.00 bis 12.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare