Mindestbesteuerung für Unternehmen: EU beschließt Zusammenarbeit der Verwaltung
Schrittweise werden die Pläne einer globalen Mindeststeuer auf EU-Ebene vorangetrieben. Damit sollen Gewinne von großen multinationalen und inländischen Konzernen oder Unternehmen mit einem effektiven Mindestsatz von 15 Prozent besteuert werden. Dazu wurde nun ein zentraler Rahmen für den Austausch von Informationen beschlossen.
Mit der neuen Richtlinie DAC9 zur Zusammenarbeit der Verwaltungen (Directive on Administrative Cooperation – DAC) hat der Rat der EU die Weichen gestellt, um betroffenen Unternehmen einen zentralen Rahmen für den Austausch von Informationen zu bieten. Die Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie bis Ende 2025 in nationales Recht umsetzen, so dass betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2026 ergänzende Steuerinformationen einreichen können.
Mehr Informationen zur Mindeststeuer stellt die EU Kommission auf einer separate Website zur Verfügung und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein FAQ in deutscher Sprache zusammengstellt.
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