UK informiert zu Änderungen bei der Ausfuhrkontrolle
Die britische Regierung hat am 2. Mai 2025 über Anpassungen der Dual-Use-Güterliste und der Anhänge der nationalen Ausfuhrkontroll-Verordnung informiert. Diese treten am 20. Mai 2025 in Kraft.
Bei der nationalen Güterliste zur „Export Control Order 2008“ wurden Anhang 2 für militärische Güter, Software und Technologie sowie Anhang 3 für die nationalen Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Software und Technologie aktualisiert.
Analog zur europäischen Dual-Use-Verordnung wurde der Anhang I zur „Council Regulation (EC) No 428/2009“ überarbeitet. Welche Güter gelistet sind, geht auf die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime zurück sowie technische Aktualisierungen.
In der Mitteilung zu den Exportkontrollverordnungen werden einige der geänderten Dual-Use-Güterlistennummern mitgeteilt. Außerdem finden Sie dort die Verlinkungen zu den nationalen Exportkontrollverordnungen: NTE 2025/13: the export control (amendment) regulations 2025.
Unternehmen, die britische Exportkontrollregelungen berücksichtigen, können diese mit AEB Trade Compliance Management überprüfen.
>> Exportbeschränkungen im Griff mit Export Controls von AEB
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