EU passt Richtlinie zu entwaldungsfreien Produkten an
Mitte April 2025 hat die EU-Kommission umfangreiche Maßnahmen angekündigt, um die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zu erleichtern. Mittlerweile wurden Leitfaden und FAQ der EU bereits aktualisiert. Für betroffene Unternehmen lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Stand.
Die EU-Kommission hat in der Pressemitteilung Commission takes action to simplify the implementation of the EU Deforestation Regulation einige Vereinfachungen zusammengefasst. Unter anderem gehören dazu:
- Wenn Waren bereits auf dem EU-Markt waren und wieder eingeführt werden, dürfen Sorgfaltserklärungen wiederverwendet werden.
- Es wird die Möglichkeit geben, jährliche Sorgfaltserklärungen abzugeben, statt ausschließlich pro Charge oder Sendung.
In der Pressemitteilung sind die aktualisierten FAQ der EU-Kommission sowie die Leitlinien vom 15. April 2025 verlinkt. Alle neuen oder aktualisierten Fragen werden in den FAQ gekennzeichnet. Beispielsweise gibt es Klarstellungen zu Verpackungen (FAQ 2.5), Pflichten von KMU-Unternehmen in der Lieferkette (FAQ 3.5) oder es wurde neu aufgenommen „How does the Regulation apply to exports?“ (FAQ 5.6.1).
Eine weitere Erleichterung erhalten Unternehmen durch ein Benchmark-System von der EU-Kommission. In diesem werden die Partnerländer je nach Entwaldungsrisiko in eine der drei Risikokategorie eingestuft: hoch – mittel – niedrig. Eine Veröffentlichung ist bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen. Unternehmen in der EU, die Rohstoffe nur aus Gebieten beziehen, die mit einem niedrigen Risiko bewertet wurden, unterliegen dann vereinfachten Sorgfaltspflichten.
Hier gibt es weitere Hilfestellungen
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet als zuständige Behörde auf seinen Webseiten umfangreiche Hilfen an. In Webinar-Terminen können Sie Experten zuhören und branchenabhängige Informationen erhalten. Die deutschsprachigen FAQ werden durchgängig aktualisiert und die Präsentationen der Webinare werden im Nachgang angeboten.
Wie werden die Maßnahmen in Zollanmeldungen codiert?
Die Maßnahmen sind bereits im EZT-Online verfügbar und die EU-Kommission hat ein separates Dokument für die TARIC-Maßnahme herausgegeben. Noch wurden die Codelisten durch die deutsche Zollverwaltung nicht vollständig angepasst. Sobald diese verfügbar sind, wird die Zollverwaltung in einer ATLAS-Info darüber informieren und die zugehörigen ATLAS-Codierungen können in den Anwendungen von AEB verwendet werden.
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