17. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
Am 20. Mai 2025 hat die EU das 17. Sanktionspaket verabschiedet. Es zielt darauf, Russlands Zugang zu Schlachtfeldtechnologien weiter einzuschränken und durch das Vorgehen gegen die sogenannte Schattenflotte die Einnahmen aus russischen Energieimporten zu senken. Zudem wurden weitere Entitäten gelistet. Ein Überblick.

Eine Übersicht der Maßnahmen bietet die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. Mai. Konsolidierte Fassungen werden in Kürze erwartet und in der Regel dann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Seite zu den restriktiven Maßnahmen gegen Russland zur Verfügung gestellt.
Die Verordnungen auf einen Blick
- VERORDNUNG (EU) 2025/932 DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- VERORDNUNG (EU) 2025/964 DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/933 DES RATES zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/958 DES RATES zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
- Ausweitung der Sanktionen gegen die sogenannte Schattenflotte durch die Listung von 189 weiteren Schiffen, die keine EU-Häfen mehr anlaufen und keine Dienstleistungen mehr erbringen dürfen. Somit sind 342 Schiffe insgesamt gelistet – ein deutlicher Rückgang der russischen Rohöllieferungen ist seit Beginn der Sanktionierung von Schiffen bereits zu verzeichnen.
- 75 zusätzliche Einträge auf der CFSP-Liste, davon 58 Organisationen und Einrichtungen. 31 neue Unternehmen wurden aufgenommen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands direkt oder indirekt unterstützen. Darunter sind sechs Unternehmen aus der Türkei, drei aus Vietnam, zwei aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, und je eines aus Serbien und Usbekistan.
- Erweiterung der Güter, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, um chemische Ausgangsstoffe für energetisches Material und Ersatzteile und Komponenten für hochpräzise Computer Numerical Control (CNC)-Werkzeugmaschinen.
- „Sakhalin-Befreiung”: Um Japans Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten wird die Ausnahme von der Ölpreisobergrenze bis zum 28. Juni 2026 verlängert.
Hinweise für AEB Kunden
- In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie rechtskonform handeln können.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
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