Proof of Union Status: Erweiterte Verpflichtung ab Juli 2025
Seit März 2024 sollen Statusnachweise zum Unionscharakter von Waren über das elektronische EU-Trader Portal „Proof of Union Status“ (PoUS) erstellt werden. Dadurch wurden die Papierformulare T2L und T2LF abgelöst. Ab 1. Juli 2025 wird der Anwendungsbereich von Rechnungen, Lieferscheinen etc. mit T2L- / T2LF-Vermerk eingeschränkt und durch PoUS ersetzt. Nur wenig später sollen Manifeste von Schifffahrtsgesellschaften folgen.
Am 9. Mai 2025 hat die Zollverwaltung in einer Fachmeldung über einen weiteren Schritt bei der Ablösung der Statusnachweise in Papierform informiert: System PoUS – Proof of Union Status/Änderungen zum 1. Juli 2025. Das betrifft Rechnungen und Beförderungspapiere bei einem Wert von mehr als 15.000 Euro. Die nächste Phase für das PoUS-System steht bereits ab 15. August 2025 an. Ab diesem Datum sollen auch Manifeste von Schifffahrtsgesellschaften über das elektronische System gemeldet werden.
Der Zoll bietet auf seiner Website eine Handreichung zum System PoUS an.
-
Guten Tag, wir sehen dem 15.August 2025 und der geplanten Einführung der elektronischen Schiffsmanifest mit hohem Interesse entgegen. Die Handreichung in der Version 2.2 enhält ja bis dato auch keinerlei Hinweise hierzu. Vermutlich wird es hier dann ein Update erst nach der Einführung geben. Wir fragen uns in dem Zusammenhang, ob hier überhaupt eine einzige Schifffahrtsgesellschaft an der Implementierung arbeitet. Für Massengutsendungen hat sich ja die PoUS-T2L etabliert, weil auch heute schon niemand wirklich mit einem Cargo-Manifest Status 'C' gearbeitet hat sondern stattdessen auf Papier-T2L gesetzt hat. Die Zollbehörden auf nationaler Ebene als aber auch auf EU-Ebene bieten hier ja auch kaum Informationen an.
0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar