Verhinderung von Umgehungen der Russland-Sanktionen: Aktualisiertes BAFA-Merkblatt und neues BMWK-Hinweispapier
Am 21. Mai 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein Merkblatt zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen überarbeitet. Ziel ist es, Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Sanktionen gegen Russland zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, potenzielle Umgehungshandlungen frühzeitig zu erkennen wirksam gegenzusteuern.
Bereits am 6. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein spezialisiertes Hinweispapier für Hersteller und Händler von CNC-Fräs- und Drehmaschinen. Diese Maschinen und ihre zentralen Komponenten spielen eine besondere Rolle in der russischen Rüstungsindustrie. Das Hinweispapier enthält konkrete Hinweise zur Risikobewertung und zur Vermeidung indirekter Lieferungen über Drittstaaten.
BAFA-Merkblatt zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen
Das aktualisierte BAFA-Merkblatt unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Sanktionen – insbesondere im Hinblick auf die Erkennung und Abwehr von Beschaffungsversuchen. Es erläutert die relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, sowie die sich daraus ergebenden Unternehmenspflichten.
Kerninhalte sind:
- Methoden zur Risikoanalyse zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Umgehungsversuche,
- Empfehlungen für effektive Compliance-Strukturen und Due-Diligence-Prüfungen,
- Hinweise zur Anpassung interner Exportkontrollprozesse an die aktuelle Rechtslage.
Das Merkblatt dient als praxisorientierter Leitfaden zur Stärkung unternehmensinterner Exportkontrollprozesse, um so zur Wirksamkeit des europäischen Sanktionsregimes beizutragen.
BMWK: Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen bei CNC- Fräs- und Drehmaschinen
Das BMWK richtet sich mit seinem neuen Hinweispapier gezielt an Hersteller und Händler von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, deren Technik häufig in der russischen Rüstungsproduktion zum Einsatz kommt – z. B. bei der Fertigung von Panzern, Artillerie, Raketen, Drohnen und Kleinwaffen. Trotz des seit 2022 bestehenden Ausfuhrverbots versucht Russland weiterhin, solche Maschinen über Drittstaaten und verschleierte Netzwerke zu beschaffen – häufig über Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen in Drittländern.
Das BMWK empfiehlt folgende Maßnahmen zur Risikominimierung:
- Sorgfältige Prüfung neuer Geschäftskontakte, insbesondere bei auffälligen Anfragen („Red Flags“),
- Technische Maßnahmen zur Standortkontrolle und Nachverfolgbarkeit von Maschinen und Ersatzteilen,
- Verpflichtende Erstmontagen oder Vor-Ort-Serviceeinsätze zur Sicherstellung des Verbleibs,
- Plausibilitätsprüfungen bei Ersatzteilanfragen, um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen,
- Anreizsysteme zur Rücksendung gebrauchter Teile, um den Export von Gebrauchtware nach Russland zu unterbinden.
Zudem wird auf die Meldepflicht bei Verdachtsfällen hingewiesen. Hinweise auf potenzielle Verstöße können über eine spezielle E-Mail-Adresse an das BAFA übermittelt werden.
Mit dem 17. Sanktionspaket hat die EU am 20. Mai 2025 weitere Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Ersatzteile und Komponenten von CNC-Maschinen erlassen.
Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen sollten ihre Exportkontrollprozesse angesichts der verschärften Anforderungen auf den Prüfstand stellen:
- Sorgfaltspflichten einhalten: Einholung vollständiger Endverbleibserklärungen sowie Beachtung von „No-Russia-“ und „Best-Effort-Klauseln“.
- Risikomanagement etablieren: Aufbau eines funktionierenden Internal Compliance Programms (ICP) zur Identifizierung von Schwachstellen.
- Due Diligence verstärken: Sensibilisierung für „Red Flags“ und vertiefte Prüfungen bei Verdachtsmomenten.
- Compliance-Maßnahmen regelmäßig anpassen: Laufende Überprüfung der internen Richtlinien zur Sicherstellung der Rechtskonformität.
Die vollständigen Dokumente können über die folgenden Links abgerufen werden:
-
Exportkontrolle ... beinhaltet selbstredend schon auf kleinstem KMU Level, u.a. auch das Augenmerk auf mögliche Umgehungsgeschäfte zu richten. Nur so können Sanktionen und Embargos tatsächlich greifen.
Konsterniert bin ich dann, wenn ich in öffentlich-rechtlichen deutschen TV-Sendern Berichte sehe, die aufzeigen wie die russische Schattenflotte das russische Erdöl via dänische Hoheitsgewässer nach Indien aber auch in die Türkei verschiffen und wir von dort das Erdöl als raffinierten Treibstoff unsanktioniert in die EU einführen.
Ich kann nicht sagen ob das rechtens ist oder nicht, jedenfalls verstehe das wer will. Mit fällt es jedenfalls schwer.
1
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar