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Verhinderung von Umgehungen der Russland-Sanktionen: Aktualisiertes BAFA-Merkblatt und neues BMWK-Hinweispapier

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Kommentare

1 Kommentar

  • Robert Sieber

    Exportkontrolle ... beinhaltet selbstredend schon auf kleinstem KMU Level, u.a. auch das Augenmerk auf mögliche Umgehungsgeschäfte zu richten. Nur so können Sanktionen und Embargos tatsächlich greifen.

    Konsterniert bin ich dann, wenn ich in öffentlich-rechtlichen deutschen TV-Sendern Berichte sehe, die aufzeigen wie die russische Schattenflotte das russische Erdöl via dänische Hoheitsgewässer nach Indien aber auch in die Türkei verschiffen und wir von dort das Erdöl als raffinierten Treibstoff unsanktioniert in die EU einführen. 

    Ich kann nicht sagen ob das rechtens ist oder nicht, jedenfalls verstehe das wer will. Mit fällt es jedenfalls schwer.

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