Entwaldungsverordnung – Hochrisikoländer identifiziert
Für die EUDR-Verordnung wurde ein Benchmark-System angekündigt, dass Länder in Risikokategorien einteilt: hoch – Standard – niedrig. Seit Mitte Mai 2025 ist dies auf den Seiten der EU-Kommission verfügbar. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet außerdem eine Übersicht über die aktualisierten Leitlinien der EU.
Benchmark-System veröffentlicht
Die gute Nachricht: Nur vier Länder sind als Hochrisikoländer eingestuft: Russland, Belarus, Nordkorea und Myanmar. Importe aus diesen Ländern sind dann von verstärkten Kontrollen durch die nationalen Behörden betroffen.
Handelspartner, die hingegen in Ländern mit einem niedrigen Risiko angesiedelt sind, unterliegen vereinfachten Sorgfaltspflichten. Darunter fallen alle EU-Mitgliedstaaten, aber unter anderem auch China, Kanada, Südkorea, Vietnam oder die USA.
Die vollständige Liste aller Länder erhalten Sie auf der Website Country Classification List der EU-Kommission.
Unabhängig welcher Risikolevel für ein Land angesetzt wurde, müssen Informationen für die Sorgfaltserklärung gesammelt und im Informationssystem der EU übermittelt werden. Allerdings sind Unternehmen laut BLE bei Produkten aus Ländern, die einem niedrigen Risiko unterliegen „nicht verpflichtet, Risiken zu bewerten und zu mindern (Artikel 10 und 11 der EUDR)“.
Bereits 2026 sollen aktuelle Daten für eine erste Überprüfung des Benchmark-Systems genutzt werden, so dass sich einzelne Länderbewertungen ändern können.
Überblick über die Neuerungen
Grundsätzlich hält die BLE zur Umsetzung in Deutschland alle Informationen bereit und steht als Ansprechpartner für Fragen rund um die EUDR beziehungsweise die Holzhandelsverordnung (EUTR) zur Verfügung.
Die aktualisierten Leitlinien der EU-Kommission vom April 2025 hat die BLE bereits analysiert und in einer Präsentation zusammengefasst: Überblick neue Leitlinie V.1.2. Damit erhalten Unternehmen unter der Überschrift „Was ist neu in der aktuellen Version 1.2?“ den schnellen Einblick zu den Erläuterungen, die unter anderem Zollvertretungen, Verpackungsmaterialien, Abfälle oder zusammengesetzte Erzeugnisse betreffen. Bitte beachten Sie, dass diese nicht rechtsverbindlich sind, sondern die Ansichten der Kommissions-Dienststellen abbilden.
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Ich stelle mir gerade die Frage, ob es wirklich so schwer ist, die Country Classification List einfach in Form einer simplen Tabelle zur Verfügung zu stellen anstatt das ganze mit einem Ausklappmenü auszugestalten.
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Gibt es zukünftig eine Lösung, bzw. Prüfung in AEB, welche Daten aus dem Materialstamm oder einer Klassifizierung in PCL prüft?
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