Projekt Zoll 2030
Am 1. Juli 2025 hat der Lenkungsausschuss des Projekts Zoll 2030 über die künftige Architektur der Zollverwaltung entschieden. Diese soll die Generalzolldirektion (GZD) verschlanken und legt beispielsweise Hauptzollämtern mit Zollfahndungsämtern zusammen. Das sind die Meilensteine.
So ist es geplant: Schlanke Generalzolldirektion – starke Ortsbehörden
Die Leitungsebene des GZD wird gebündelt: Zukünftig soll die Verantwortung bei einem Leitungskollegium liegen, bestehend aus dem GZD-Präsidenten und vier Vizepräsident*innen. Aufgeteilt werden soll die GZD laut einem Beitrag der deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ in folgende vier Stränge.
- Wirtschaft und Einnahmen: Zölle und Auskunft, Verbrauch- und Verkehrssteuern, Vollstreckung, Prüfungsdienst, allgemeine Rechtsangelegenheiten, Labore, Untersuchungen und Einreihungen
- Sicherheit und Vollzug: Kontrollen und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Ahndung, Strafsachen. Und Bußgeldstelle, Kriminalitätsbekämpfung inkl. Zollkriminalität, Außenwirtschaftsrecht, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
- Zentrale Verwaltung und Bildung: Innere Verwaltung (Personal, Haushalt, Beschaffung, Immobilien und mehr), Bildungszentrum mit der Hochschule des Bundes sowie Fortbildungen.
- Digitalisierung, Zentrales Rechnungswesen des Bundes, Service Center
Der Lenkungsausschuss billigt zudem die Fusion der Hauptzollämter mit den Zollfahndungsämtern in gemeinsamen Ortsbehörden unter neuem Namen. Mit dieser Strukturreform sollen aus derzeit 49 insgesamt 41 neue Ortsbehörden ausgebildet werden. Der Prozess der Zusammenlegung der Zollämter steht dabei noch ganz am Anfang. Auch die Namensgebung ist noch in Abstimmung.
Wie geht es weiter?
Ein Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach dem 30. September 2025 eingebracht – die beabsichtigten Strukturreformen brauchen noch die Zustimmung des Deutschen Bundestags. Mit konkreten Umsetzungen ist nicht vor dem 3. Quartal 2026 zu rechnen.
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