Aktualisierungen bei Einfuhren aus Israel
Bei Einfuhren aus Israel ist ein genauer Blick auf den Ort der Herkunft der Ware notwendig, um eine mögliche Präferenzberechtigung zu prüfen. Nachdem Anfang Juni 2025 von seiten der EU die Liste der Postleitzahlen überarbeitet wurde, bietet der Zoll nun ein aktualisiertes Merkblatt an.
Eine Präferenzberechtigung für Ware aus Israel setzt voraus, dass die Herstellung nicht in den Gebieten erfolgte, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen. Diese Regelung ist Bestandteil des Assoziierungsabkommens EU-Israel. Zu diesem Zweck stellt die EU-Kommission eine Liste der Orte zur Verfügung, die keine Präferenz begründen. Diese List of non eligible locations wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 5. Juni 2025. Weitere Informationen der EU Kommission finden Sie in der Technischen Vereinbarung zwischen der EU und Israel.
Zu den Einzelheiten für Einfuhren aus Israel stellt der Zoll das Merkblatt Präferenznachweise aus Israel in einer aktualisierten Fassung vom 25. Juni 2025 zur Verfügung.
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