Türkei: Kennzeichnung von Konsumgütern
Enthält ein in der Türkei auf den Markt gebrachtes Produkt Bestandteile tierischen Ursprungs, so muss es seit dem 9. Juni 2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf Schweinen. Weitere Änderungen treten ab 31. Dezember 2026 in Kraft.
Im türkischen Amtsblatt vom 9. April 2025 wird hinsichtlich der Bestandteile tierischen Ursprungs präzisiert, dass die Kennzeichnung auf türkisch und entweder am Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen muss. Im Bereich des eCommerce muss der Hinweis auf die tierischen Bestandteile bereits auf den Online-Plattformen ersichtlich sein.
Eingebettet sind diese Kennzeichnungspflichten in die Ende 2024 erarbeitete Version des Leitfadens des türkischen Lebensmittelkodex zur Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation TGK Gıda Etiketleme ve Tüketicileri Bilgilendirme Yönetmeliği Kılavuzu. Darin wird präzisiert, wie irreführende Lebensmittelverpackungen und Angaben künftig vermieden werden sollen.
Beispiel: Werden in einem Produkt ausschließlich Butter-Aromen verwendet, ist die Abbildung von echter Butter auf der Verpackung verboten.
Lebensmittelunternehmen haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, ihre Produkte an die aktualisierten Standards anzupassen. Nach diesem Datum werden Produkte, die die Normen nicht erfüllen, vom Markt genommen.
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