Russland-Embargo: 18. Sanktionspaket in Kraft
Am 18. Juli wurde das 18. Sanktionspaket verabschiedet und am Tag darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf einem noch umfassenderen Öl-Import-Stopp, einem vollständigen Transaktionsverbot und einer Ausweitung von sanktionierten Gütern und Personen.

In einer Ankündigung der Europäischen Kommission vom 11. Juni wurden bereits die Eckpunkte des 18. Sanktionspakets vorgestellt. Nachdem die Bedenken von der Slowakei und Malta ausgeräumt waren, wurde es am 18. Juli beschlossen und am 19. Juli veröffentlicht. Die Finanzsanktionen traten am selben Tag, die anderen am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU gab zeitgleich ein FAQ zu diesem Sanktionspaket heraus.
Konsolidierte Fassungen werden in Kürze erwartet und in der Regel dann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Seite zu den restriktiven Maßnahmen gegen Russland zur Verfügung gestellt.
Die Verordnungen auf einen Blick
- Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der EU-Embargoverordnung Nr. 833/2014 gegen Russland
- Verordnung (EU) 2025/1472 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der EU-Embargoverordnung Nr. 265/2006 gegen Belarus
- Verordnung (EU) 2025/1476 vom 18. Juli zur Änderung der EU-Embargoverordnung Nr. 269/2014 (Finanzsanktionen)
- Verordnung (EU) 2025/1469 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der EU-Embargoverordnung Nr. 265/2006 gegen Belarus (Finanzsanktionen)
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
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Erweiterung der Güter, die Ausfuhrbeschränkungen und -verboten unterliegen, um zusätzliche kritische Technologien und Industriegüter. Konkret betrifft das
- Anhang VII der Russland-VO 833/2014: Neu-Aufnahme von sechs chemischen Verbindungen und zwei Arten von CNC-Werkzeugmaschinen
- Anhang XXIII der Russland-VO 833/2014: Neu-Aufnahme von weiteren Chemikalien, Metallen und Kunststoffen sowie Maschinen, die im Energiesektor verwendet werden.
- Mehr als 50 zusätzliche Einträge auf der CFSP-Liste: Es wurden 14 Personen und 41 Einrichtungen im Rahmen der Sanktionsregelung für die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und 8 Einrichtungen im Rahmen der Sanktionsregelung für Belarus benannt.
- Ausweitung der Sanktionen gegen die sogenannte Schattenflotte durch die Listung von mehr als 100 weiteren Schiffen, die keine EU-Häfen mehr anlaufen und keine Dienstleistungen mehr erbringen dürfen.
- Öl: Kein EU-Betreiber darf sich direkt oder indirekt an Transaktionen im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines beteiligen, die Ölpreisobergrenze wird von 60 Dollar auf 47,6 Dollar pro Barrel gesenkt und ein Einfuhrverbot für auf der Grundlage von russischem Rohöl raffinierten Produkten wird verhängt.
- Vollständiges Transaktionsverbot: Damit wird das Verbot der Nutzung des SWIFT-Systems umgewandelt und verschärft. Es wird auf weitere Banken in Russland aber auch Drittländern ausgedehnt. Russische Direktinvestitionsfonds werden sanktioniert.
Hinweise für AEB-Kunden
- In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie rechtskonform handeln können.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
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Einige unserer Produkte sind von dem neuen Embargo betroffen, die Zolltarifnummer ist in der Liste XXIIIF zu finden.
Wie handhaben wir die Übergangsfrist bist zum 01.01.2026?
Sollen in dem Fall die TARIC Maßnahmen einfach nicht anklicken?0 -
Hallo Tanja,
nicht anklicken ist keine Lösung :-).
In der Vergangenheit gab es für die Übergangsregelungen immer eine separate Y Codierung mit Bezug auf eine Altvertragsregelung.
Zum 18. Sanktionspaket habe ich noch keine aktuellen Codierungen hierzu gefunden, aber diese werden sicherlich bald veröffentlicht und auch hier im Forum bekannt gegeben.
Beste Grüße aus Wetter
Sabine
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