eApostille in China für Ursprungszeugnisse
Bereits seit November 2023 kann zur Vereinfachung der Legalisation von Dokumenten das Apostille-Verfahren in China sowie für Hongkong und Macau genutzt werden. Im Juni 2025 wurde nun das elektronische Verfahren eingerichtet, die elektronische Apostille (eApostille) für Ursprungszeugnisse.
Wie die IHK Erfurt berichtet, stellt das chinesische Außenministerium seit dem 18. Juni 2025 eApostillen für Dokumente der chinesischen Handelskammer China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) aus.
Seit dem Stichtag können als erste Dokumentenart Ursprungszeugnisse über die Webseite Legalization/Apostille Verification System eingereicht und überprüft werden. Die eApostille ist ein PDF und enthält das öffentliche Dokument (z. B. das Ursprungszeugnis), die Apostillenseite mit Erläuterungen sowie Hinweise zur Online-Verifikation. Die eApostille ist rechtlich gleichwertig mit der Apostille in Papierform. Eine Erweiterung des elektronischen Verfahrens für weitere Dokumentenarten ist geplant.
Das Verfahren der eApostille wird seit 2006 durch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelt. Mittlerweile wenden ca. 30 Länder das Verfahren der eApostille an. Das HCCH bietet dazu eine aktuelle Länderübersicht Implementation Chart of the e-APP an. Dort finden Sie mehr Informationen zum Umsetzungsstand, den zuständigen Behörden sowie direkte Verlinkungen zur Verifizierungsseite.
Die Deutsche Vertretung in China beschreibt derzeit lediglich den bisherigen papiergebundenen Prozess unter dem Stichwort Apostille detailliert.
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