Algerien: Verschärfung der Importvorschriften
In Algerien sind am 9. Juli 2025 verschärfte Importvorschriften für Waren und Dienstleistungen in Kraft getreten. Es besteht eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für den Import von Waren und Dienstleistungen nach Algerien durch das Handelsministerium. Betroffen sind alle Warenimporte von Betriebsmitteln und Investitionsgütern für den Eigenbedarf algerischer Unternehmen sowie jede Einfuhr immaterieller Dienstleitungen wie z.B. Beratung, Wartung, Software, IT, technische Unterstützung.
Zudem müssen Importeure ihre voraussichtlichen Importe für das 2. Halbjahr 2025 dem Ministerium zur Genehmigung vorlegen müssen, das sogenannte "programme prévisionnel d'importation" (PPI). Ohne diese Genehmigung dürfen Banken keine Zahlung ins Ausland ausführen. Die WKÖ berichtet über die Details im Artikel Algerien verschärft die Importvorschriften ab Juli 2025.
In einer Meldung vom 28.7.2026 ergänzt die WKÖ Informationen zu einer Erleichterung mit Ausnahmen für bereits versandte Waren. Zudem wurde für bestimmte Importe die Frist zur Einreichung des PPI verlängert. Durch die Maßnahmen ist mit Verzögerungen bei Zahlungen und Abwicklungen zu rechnen.
Algerien und die EU haben im April 2002 ein Assoziierungsabkommen vereinbart, mit dem seit September 2005 gegenseitige Liberalisierungen im Handel in Kraft getreten sind. Aus Sicht der EU stellen die jetzigen neuen Vorschriften eine weitere Verschlechterung der Handelsbeziehungen dar, der seit 2021 bereits andere einseitige Maßnahmen von algerischer Seite vorausgegangen sind. Die EU hat daher ein Schiedsverfahren eingeleitet.
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