US-Zölle: Vereinbarungen für Europa seit August 2025
Ab 1. August 2025 sollten 30 Prozent Zoll auf alle europäischen Warenimporte in die USA anfallen. Für einige Güter wie Stahl- und Aluminiumprodukte bestehen bereits weitaus höhere Zollsätze. Zusätzlich werden im August die Abgaben für Kupfer und Kleinsendungen geändert. Die EU hat jetzt eine Einigung auf niedrigere Zollsätze erreicht.

Europa war eines der Länder, die bereits in die Verhandlungen mit den USA eintreten konnten. Kurz vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist vom 1. August 2025 konnte sich die EU mit den USA auf Eckpunkte zum gemeinsamen Handel einigen. Diese müssen noch rechtlich verbindlich ausgearbeitet werden. Gleichzeitig haben die USA länderübergreifend neue Zollsätze für Kupfer in Kraft gesetzt und die Zollfreiheit für Kleinsendungen unter 800 US-Dollar zum 29. August beendet.
Die Details zum Abkommen mit der EU
15 Prozent – das ist die Festlegung der länderabhängigen US-Zollsätze, auf die europäische Unternehmen gewartet haben. In einer ersten Ankündigung waren ursprünglich 30 Prozent avisiert worden. Nach dem Abschluss der Verhandlungen Ende Juli wurden jetzt mit der Executive Order Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates im Anhang I die länderabhängigen Zölle festgelegt.
Die Europäische Kommission bietet auf ihrer Website eine Übersicht zur Zoll- und Handelseinigung in deutscher Sprache an.
Demnach werden für die meisten Waren mit europäischem Ursprung 15 Prozent erhoben. Sollte ein Meistbegünstigten (MFN)-Zollsatz von mehr als 15 Prozent zum Tragen kommen, werden für EU-Waren in diesem Fall keine zusätzlichen Zölle erhoben.
Laut Website der EU gilt der neue Zollsatz ab sofort auch für Automobile und -teile; auf diese wurden bislang 25 Prozent Zoll erhoben sowie zusätzlich 2,5 MFN-Zoll.
Für einige strategische Produkte wurden die Zollsätze auf das Niveau vor Januar 2025 gesenkt. Hier werden beispielsweise Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien oder bestimmte Arzneimittel sowie natürliche Ressourcen genannt.
In Aussicht gestellt wird außerdem die Einführung eines Quotensystems für bestehende Stahl- und Aluminiumzölle. Diese liegen derzeit bei 50 Prozent Zoll. Laut dem Abkommen sollen auch für die neueingeführten Zölle auf Kupfer Kontingente nach diesem Quotensystem geschaffen werden.
Einführung von Zöllen auf Kupfer
Seit 1. August 2025 unterliegen Einfuhren von Kupfer, Kupferhalberzeugnissen oder
-derivaten in die USA einem Zollsatz von 50 Prozent. In der Proklamation Adjusting Imports of Copper into the United States wurden die betroffenen Warennummern und die Anpassungen im Tarif-System der USA veröffentlicht. Unter den erhöhten Zollsatz fällt laut der Veröffentlichung nur der Kupferanteil der gelisteten Waren. Anteile, die keinen Kupfer enthalten, unterliegen den verhandelten Länderzöllen.
Eine Ausnahme bilden kupferhaltige Waren für Automobile bzw. Automobilteile. In diesen Fällen kommen nur die Regelungen für letztere zum Tragen. Die betroffenen HS-Tarife sind in der Proklamation enthalten, auch die überwachende US Behörde Customs and Border Protection bietet einen gesonderten Leitfaden zu den Meldevorschriften sowie eine Liste der HS-Tarife an.
Zölle für Kleinsendungen
Ab dem 29. August 2025 wird die De-Minimis-Wertgrenze auf 50 US-Dollar gesenkt. Bislang blieben Einfuhren von Waren unter 800 US-Dollar zollfrei. Ab dem Stichtag fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an.
Für Postsendungen kann laut der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries für die nächsten sechs Monate je Paket auch ein Pauschalsatz erhoben werden. Diese sind gestaffelt und hängen ebenfalls von den festgelegten Zöllen für die einzelnen Länder ab. Liegen diese
- Unter 16 Prozent: 80 US-Dollar
- 16 bis 25 Prozent: 160 US-Dollar
- Ab 25 Prozent: 200 US-Dollar
Die Entscheidung nach welcher Methode die Abgaben erhoben werden, legt der Transportdienstleister fest. Dieser erhebt die Zölle und führt sie an die überwachende Behörde ab.
Zeitschiene: Blick auf weitere Länder
Da viele Länder noch keine Gelegenheit hatten, Verhandlungen abzuschließen, wurde die endgültige Festlegung der Zollsätze auf den 7. August 2025 verschoben. Dies betrifft beispielsweise die Schweiz, die derzeit mit 39 Prozent einem der höchsten Zollsätze unterliegt.
In vielen der aktuellen Veröffentlichungen werden gesonderte Regelungen für Waren aus China, Mexiko oder Kanada getroffen oder gesonderte Verordnungen erlassen, wie im Fall von Brasilien oder Kanada. Im Falle von China werden die bisherigen Zollsätze von 30 Prozent frühestens ab 12. August neu festgelegt.
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Seit 7. August 2025 sind die länderabhängigen Zölle durch die USA in Kraft getreten. Diese wurden im Anhang II der Executive Order veröffentlicht. In den bisherigen Veröffentlichungen der US-Regierung ist die Reduzierung der Autozölle für europäische Unternehmen noch nicht enthalten – hier scheint es noch Unstimmigkeiten zu geben. Die Europäische Kommission hingegen hat bereits die geplanten Gegenmaßnahmen aufgrund des verhandelten Abkommens mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1727 am 5. August 2025 ausgesetzt.
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