Kenia: Pflicht zum Ursprungszeugnis für alle Importe
Kenia hat Anfang Juli 2025 die Importvorschriften verschärft und fordert nun für alle Importe ein Ursprungszeugnis über den nichtpräferenziellen Ursprung.
Seit dem 1. Juli 2026 muss entsprechend dem Finance Act No. 9 of 2025 des National Council for Law Reporting vom 27. Juni 2025 für alle Importe nach Kenia ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin/CoO) für den nichtpräferenziellen Ursprung vorgehalten werden. GTAI benennt dazu im Artikel Kenia verlangt Ursprungszeugnis für alle Warenimporte die notwendig enthaltenen Angaben:
- Name und Anschrift des Exporteurs und Importeurs
- Ausgangshafen
- genaue Warenbezeichnung und -menge
- Ursprungsland und Bestimmungsland
Das Dokument erhalten Sie bei Ihrer IHK. Die Ausstellung ist auch elektronisch möglich über eUZweb.
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025. Danach drohen bei Importen ohne Ursprungszeugnis Beschlagnahme oder Einzug der Waren durch die überwachenden Behörden.
Über weitere Änderungen des kenianischen Finanzgesetz 2025, die die Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern sowie Export- und Investitionsabgaben auf weitere Waren betreffen, informiert GTAI im Artikel Änderungen bei Zoll und Steuern in Kenia.
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