Importe von Pflanzen in die EU: Risikowarenliste aktualisiert
Zum Schutz vor dem Einschleppen von Schadorganismen durch Importe gelten für Pflanzen und Pflanzenteile EU-Schutzmaßnahmen. Die Liste der betroffenen Warennummern wurde im Juni 2025 durch das Julius-Kühn-Institut aktualisiert.
Mit der Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 am 21. Juli 2025 wurde die Aktualisierung im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit wirksam.
Das Dokument benennt zu den betroffenen Warennummern das konkrete phytosanitäre Risiko, das der Import darstellt. Die Vorschriften gelten für alle Drittländer außer der Schweiz. In der Liste ist auch die Häufigkeit der Kontrollen der Sendungen angegeben. Es müssen fünf Prozent der Sendungen geprüft werden, mit Ausnahme der Warennummer ex 0604 20 19 (frische Moose zu Zierzwecken). Hier müssen alle Sendungen kontrolliert werden.
Die Warennummern ex 0704 90 90, ex 0709 99 10, ex 0713 35 00, 1209 99 10 sowie ex 1404 90 00 wurden der Liste neu hinzugefügt. Zudem wurden einzelne Schädlinge in den konkret benannten phytosanitären Risiken ergänzt.
Betroffene Warennummern müssen nach § 15 Pflanzenbeschauverordnung mindestens einen Werktag vor der Einfuhr bei einer der amtlichen Auskunftsstellen des Pflanzenschutzdienstes der Länder angemeldet werden. In Importen wird dann das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED-PP) codiert.
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