Zoll-Portal: Änderungen bei der Zertifikats- und Rechteverwaltung
Der Zoll informiert in einer Fachmeldung über zwei Änderungen im Zoll-Portal. Zertifikate müssen ab sofort zusätzlich mit einer digitalen Signatur versehen werden. Bei den Dienstleistungen „EU-Portal“ und „CBAM-Portal“ können nun auch personenabhängige Rechte vergeben werden.
Unternehmen nutzen das deutsche Zoll-Portal beispielsweise für Anträge von AEO-Bewilligungen, zur Verwaltung von EORI-Nummern oder um eine verbindliche Zolltarifauskunft einzuholen. In einer Fachmeldung vom 13. August 2025 wurden Änderungen bei der Zertifikatsverwaltung sowie zur Rechteverwaltung für das EU-Portal veröffentlicht:
- Zertifikatsverwaltung: Sollten Sie sich für das Zoll-Portal mit einem Signaturzertifikat und EORI-Nummer registriert haben, muss ab sofort auch der zugehörige private Schlüssel vorhanden sein. Dies ist über eine Signatur in Form eines PDF-Dokuments möglich. Die Zollverwaltung stellt dazu eine kurze Anleitung zur Verfügung.
- Rechteverwaltung: Verwenden Sie das EU-Portal oder das CBAM-Portal der EU, können Sie im deutschen Zoll-Portal nun auch die Rechte von einzelnen Personen einschränken, bzw. freigeben. Die Rechte der übrigen Dienstleistungen des Zoll-Portals sind davon nicht betroffen.
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