Liste der US-Stahl- und Aluminiumzölle erweitert
Am 15. August 2025 wurde die Liste der Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate durch die USA erweitert. Die Behörde „U.S. Customs and Border Protection“ (CBP) informiert über die betroffenen Warennummern, die Zollsätze sowie die Berechnung. Währenddessen hat die EU-Kommission einen ersten Vorschlag zur Senkung von Zöllen auf US-Produkte auf den Weg gebracht.
Rahmenvertrag mit den USA
Am 21. August 2025 haben die EU und die US-Regierung mit einer gemeinsamen Erklärung den Rahmen eines Handelsabkommens veröffentlicht: Gemeinsame Erklärung zu einem Rahmen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union über ein Abkommen über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel
Zu den EU-Maßnahmen gehört unter anderem, dass die Zölle auf US-Industriegüter abgeschafft und ein präferenzieller Marktzugang für zahlreiche weitere Produkte gewährt werden sollen. Ein Entwurf der EU-Kommission sowie die zugehörigen Anhänge 1 bis 3 sind bereits am 28. August 2025 veröffentlicht worden. Im Gegenzug wird laut Pressemitteilung der EU nun die Reduktion der US-Zölle auf Automobile und -teile auf 15 Prozent rückwirkend ab 1. August erwartet. Gemäß der gemeinsamen Erklärung soll dies rückwirkend für den Monat gelten, an dem ein Vorschlag in das EU-Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.
Aktualisierung bei Stahl- und Aluminiumderivaten
Für Stahl- und Aluminium sowie deren Derivate wird allerdings bislang nur die Möglichkeit einer Zusammenarbeit angekündigt, um die jeweiligen Märkte vor Überkapazitäten zu schützen.
In der Zwischenzeit hat die US-Regierung die Liste der betroffenen Produkte von Stahl- und Aluminiumderivaten erweitert. Derivate bezeichnet Waren, die nicht in den Kapiteln 73 bzw. 76 eingereiht werden, aber einen wesentlichen Bestandteil an Stahl- bzw. Aluminium aufweisen. Für die Berechnung der Zusatzzölle von bislang 50 Prozent muss daher der jeweilige Stahl- bzw. Aluminiumanteil ermittelt und bei einem Import separat nachgewiesen werden. Der restliche Anteil der Waren unterliegt den länderspezifischen Zöllen – im Falle der EU von 15 Prozent. Die zuständige US-Behörde informiert über die Zölle, Meldevorschriften sowie die betroffenen Waren.
>> Stahlderivate: Zum CBP-Leitfaden und den betroffenen HTS-Warennummern
>> Aluminiumderivate: Zum CBP-Leitfaden und den betroffenen HTS-Warennummern
Aktuelle Erläuterungen in deutscher Sprache zu Aluminiumimporten bzw. Stahlimporten bietet auch die Website „Germany Trade & Invest“ an.
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