Zentrale Zollabwicklung für die Importabwicklung
Mit dem ATLAS Release 10.2 setzt die Zollverwaltung die zentrale Zollabwicklung für Importe um. In Deutschland nutzen bislang nur wenige Unternehmen diese Bewilligung. Mehr Infos zu dem Verfahren und den Planungen von AEB auf einen Blick.

Importe EU-weit managen
Mit einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung für den Import (Centralised Clearance for Import – CCI) wird es zukünftig Unternehmen auch in Deutschland möglich sein, Einfuhr-Zollanmeldungen via ATLAS bei einer zentralen Einfuhrzollstelle zu erstellen, während die Ware an einer anderen Zollstelle, auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gestellt wird bzw. gestellt werden kann. Das ist zunächst für die Verfahren zur Überführung in den freien Verkehr, ins Zollager oder in die aktive Veredelung geplant.
Der Vorteil: Die Anmelder kommunizieren nur mit ihrer, der einen nationalen Zollstelle, als überwachende Zollstelle, die sich sich mit der jeweiligen Zollstelle im EU-Mitgliedstaat abstimmt. In der ersten Phase (CCI – Phase1) ab November 2025 ist zunächst die Umsetzung für Einzelzollanmeldungen vorgesehen.
Während das Konzept der zentralen Zollabwicklung bei Ausfuhranmeldungen mittlerweile bei über hundert Unternehmen bewilligt und erfolgreich im Einsatz ist, war die Bewilligungspraxis in Deutschland bislang maximal zurückhaltend. Im Arbeitsprogramm zum Unionszollkodex wurde für Deutschland vermerkt: „The duration of this phase depends on the number of EO [Economic Operators] who will participate and will be extended when needed.“
Andere EU-Staaten sind hier durchaus weiter. Mittlerweile haben das Verfahren laut Website der EU bereits Bulgarien, Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien und Spanien umgesetzt: Das System der zentralen Einfuhrabfertigung (CCI) wird im Laufe der Zeit auf die gesamte EU ausgeweitet
In der zweiten Phase ab 2026 (CCI – Phase 2) sollen dann die vereinfachten Verfahren aufgenommen werden, so dass auch vereinfachte und ergänzende Zollanmeldungen übermittelt werden können, die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders möglich ist sowie Importe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder Anmeldungen mit besonderen Steuergebieten.
EU bietet aktuelle Unterstützung
Sie brauchen mehr Informationen zum Prozess? Seit dem 1. September 2025 bietet die EU-Kommission aktualisierte Leitfäden und begleitende Präsentationen an. In den „Business Guidances“ werden Fragen geklärt, wie beispielsweise welche Stelle für die Erhebung und Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer in einem anderen Mitgliedstaat zuständig ist, wie bei einer direkten Vertretung vorgegangen wird oder wie Sicherheiten berechnet werden: Centralised Clearance for Import - European Commission
Auf der gleichen Website erhalten Sie im „Practical Guide“ sowie in der Länderliste eine Auflistung der nationalen Kontaktstellen.
Bewilligungen beantragen – KKV beim HZA Nürnberg hilft
Eine Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung kann nach vorheriger Abstimmung im sogenannten Konsultationsverfahren zwischen den Zollverwaltungen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten erteilt werden. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit dem zuständigen Hauptzollamt oder mit der Kontaktstelle Konsultationsverfahren (KKV) in Nürnberg Kontakt aufzunehmen. Diese steht den Hauptzollämtern und Wirtschaftsbeteiligten in allen Phasen zur Verfügung: Bei der Antragsstellung, bei der Entscheidung sowie bei der späteren Umsetzung. Unternehmen benötigen als Voraussetzung für die Bewilligung den Status als AEO-C.
AEB-Anwendungen
Zollseitig wird das ATLAS Release 10.2 zur zentralen Zollabwicklung voraussichtlich ab 15. November 2025 zur Verfügung stehen.
AEB wird dieses relevante Thema für Deutschland sowie andere europäische Länder aufmerksam verfolgen und sobald eine größere Akzeptanz durch Unternehmen in Deutschland erkennbar ist, die technische Umsetzung neu bewerten.
>> Wichtig für Anwenderinnen und Anwender: Alle Funktionalitäten von ATLAS 10.1 in Import Filing: ATLAS sowie ASSIST4 sind von der zollseitigen Einführung von ATLAS 10.2 nicht betroffen und stehen weiter zuverlässig zur Verfügung.
Haben Sie Bedarf an einer technischen Umsetzung in ATLAS und hat Ihr Unternehmen bereits eine Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung in der Einfuhr (CCI) beantragt? Dann gehen Sie auf Ihren Ansprechpartner in AEB zu.
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Hallo Herr Bente, vielen Dank für den Beitrag. Eine Frage dazu: Muss man sich bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung in dem anderen Mitgliedstaat auch steuerlich registrieren, oder bleibt die Steuerpflicht im Staat des Anmelders (Hauptsitz/Hauptbuchhaltung), oder ist dieser Punkt noch nicht abschließend geklärt? Danke & Grüße, Petra Kriz
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Das Verfahren für die Anmeldung und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sollte sich während des Übergangszeitraums nicht ändern. Der Zulassungsinhaber muss sicherstellen, dass die Zahlung im entsprechenden Mitgliedstaat (MS) ordnungsgemäß erfolgt. Bis ein neues System verfügbar ist, gibt es viele Unterschiede in der Behandlung der Mehrwertsteuer auf nationaler Ebene.
Im Rahmen bestehender und neuer Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung ist es Aufgabe des Wirtschaftsbeteiligten, die Mehrwertsteuer zur Zufriedenheit der teilnehmenden MS auszuweisen. Entweder in der Bewilligung oder in einem Anhang zur CC-Bewilligung sollten die Anforderungen der teilnehmenden MS für die Einreichung der Einfuhrumsatzsteuer im Einzelnen aufgeführt werden. Daher sollten die Mehrwertsteueranforderungen zwischen dem bewilligenden MS und den teilnehmenden MS während des Konsultationsverfahrens geklärt werden.
Die Verpflichtung des Bewilligungsinhabers, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten oder einen Steuervertreter im teilnehmenden MS zu benennen, sollte ebenfalls während des Konsultationsverfahrens geklärt werden, damit der Antragsteller seiner Verpflichtung vor Erteilung der Bewilligung nachkommen kann.
Dies gilt im Übrigen auch, wenn bei der Nutzung der Zentralen Zollabwicklung die Zollanmeldung bei der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union abgegeben wird. Dann entsteht die Einfuhrumsatzsteuer auch am Ort der Gestellung in Deutschland (als beteiligter MS).
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Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort
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Mit ATLAS-Info 0851/2025 gibt der deutsche Zoll die Aufnahme des Echtbetriebs der Zentralen Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI) am 28. Februar 2026 bekannt.
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