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Zentrale Zollabwicklung für die Importabwicklung

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Kommentare

4 Kommentare

  • Petra Kriz

    Hallo Herr Bente, vielen Dank für den Beitrag. Eine Frage dazu: Muss man sich bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung in dem anderen Mitgliedstaat auch steuerlich registrieren, oder bleibt die Steuerpflicht im Staat des Anmelders (Hauptsitz/Hauptbuchhaltung), oder ist dieser Punkt noch nicht abschließend geklärt? Danke & Grüße, Petra Kriz

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  • Carsten Bente

    Das Verfahren für die Anmeldung und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer sollte sich während des Übergangszeitraums nicht ändern. Der Zulassungsinhaber muss sicherstellen, dass die Zahlung im entsprechenden Mitgliedstaat (MS) ordnungsgemäß erfolgt. Bis ein neues System verfügbar ist, gibt es viele Unterschiede in der Behandlung der Mehrwertsteuer auf nationaler Ebene.

    Im Rahmen bestehender und neuer Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung ist es Aufgabe des Wirtschaftsbeteiligten, die Mehrwertsteuer zur Zufriedenheit der teilnehmenden MS auszuweisen. Entweder in der Bewilligung oder in einem Anhang zur CC-Bewilligung sollten die Anforderungen der teilnehmenden MS für die Einreichung der Einfuhrumsatzsteuer im Einzelnen aufgeführt werden. Daher sollten die Mehrwertsteueranforderungen zwischen dem bewilligenden MS und den teilnehmenden MS während des Konsultationsverfahrens geklärt werden.

    Die Verpflichtung des Bewilligungsinhabers, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten oder einen Steuervertreter im teilnehmenden MS zu benennen, sollte ebenfalls während des Konsultationsverfahrens geklärt werden, damit der Antragsteller seiner Verpflichtung vor Erteilung der Bewilligung nachkommen kann.

    Dies gilt im Übrigen auch, wenn bei der Nutzung der Zentralen Zollabwicklung die Zollanmeldung bei der Zollbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union abgegeben wird. Dann entsteht die Einfuhrumsatzsteuer auch am Ort der Gestellung in Deutschland (als beteiligter MS). 

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  • Petra Kriz

    Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort

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  • Thomas Hartinger

    Mit ATLAS-Info 0851/2025 gibt der deutsche Zoll die Aufnahme des Echtbetriebs der Zentralen Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI) am 28. Februar 2026 bekannt.

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