IHK stellen digitale Ursprungszeugnisse aus
Der Nachweis des nicht-präferenziellen Ursprungs erfolgt über das Ursprungszeugnis. Dieses ist bisher als Formularvordruck verfügbar oder kann als elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ) beantragt und dann ausgedruckt werden. Ab dem 15. September 2025 wird der Prozess der Beantragung um das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) erweitert.
Wer bereits jetzt das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) digital in der IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis eUZweb beantragt, muss dieses bei Erhalt in Papierform ausdrucken. Bei dem neuen digitalen Ursprungszeugnis entfällt der Ausdruck. Der Prozess der Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die IHKs wird somit weiter digitalisiert. Eine Übersicht der Unterschiede:
🔹 Bereitstellung
- eUZ: Antrag online, Ausdruck im Unternehmen.
- dUZ: Antrag online, Ursprungszeugnis ist digital als PDF-Datei verfügbar – kein Ausdruck nötig.
🔹 Rechtliche Qualität
- eUZ: Öffentliche Urkunde in Papierform.
- dUZ: Volldigitale öffentliche Urkunde mit Metainformationen für die Überprüfung der Echtheit.
🔹 Authentifizierung
- eUZ: eindeutige Seriennummer sowie systemgenerierter Prüfcode zur eindeutigen Identifizierung.
- dUZ: Digitale Prüfung über Metainformationen im PDF. Das IHK-Siegel und die Unterschrift des Sachbearbeiters können per Klick im Dokument überprüft werden (z. B. mit Adobe Reader). Im PDF sind Informationen über das elektronische Zertifikat, den Validierungsstatus und weitere Eigenschaften der Unterschrift enthalten.
Mit dem dUZ steht damit ein komplett digitaler Prozess zur Verfügung. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hilft weiter mit dem Quickguide zum dUZ und einem Informationsschreiben an die ausländischen Geschäftspartner.
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