EU veröffentlicht Entwurf: Aktualisierungen im Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Anfang September 2025 hat die EU-Kommission die geplanten Aktualisierungen zur EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht. Der Anhang I listet Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Die umfangreichen Änderungen werden in einem Dokument zusammengefasst angeboten.
Welche Güter im Anhang I aufgenommen werden, geht auf die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime zurück. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR), die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG), das Wassenaar-Arrangement (WA) und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).
Laut der Pressemitteilung zur Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck 2025 werden mit der neuen Verordnung folgende Güter im Anhang I der EU-Dual-Use-Güterliste aufgenommen:
- Steuerungen im Zusammenhang mit der Quantentechnologie
- Halbleiterherstellungs- und -prüfausrüstung und -materialien
- Advanced Computing integrierte Schaltungen und elektronische Baugruppen
- Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
- Additive Fertigungsmaschinen und verwandte Werkstoffe
- Peptidsynthesegeräte
Außerdem werden technische Definitionen und Beschreibungen aktualisiert sowie bestimmte Kontrollparameter geändert.
Die Übersicht aller geplanter Änderungen stellt die EU in englischer Sprache zur Verfügung: Summary of 2025 amendments to Annex I to Regulation (EU) 2021/821.
>> Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet seit 16. September 2025 einen Änderungsüberblick in deutscher Sprache an: Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs am 8. September 2025 haben der Rat der EU und das EU-Parlament zwei Monate Zeit den Entwurf zu prüfen.
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