LkSG: Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen
Am 3. September 2025 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Wird dieser angenommen, entfällt die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab Januar 2023 und gleichzeitig werden Bußgeldvorschriften deutlich entschärft.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG wurde Anfang September an den Bundestag und den Bundesrat zur Beratung weitergeleitet und enthält im Vergleich zum Referentenentwurf vom 29. August 2025 keine weiteren Bearbeitungen. Beim Referentenentwurf sind allerdings die Änderungen farblich hervorgehoben – er eignet sich daher besonders zum Vergleich.
Die Änderungen unter der Lupe
Die jährliche Berichtspflicht inklusive Meldung beim BAFA und Veröffentlichung auf der eigenen Webseite entfällt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Die Pflicht hingegen zur unternehmensinternen Dokumentation gemäß § 10 Abs. 1 LkSG und die Aufbewahrung derselben für mindestens sieben Jahre bleibt bestehen.
Auch die Bußgeldregelungen in § 24 LkSG werden bei Inkrafttreten des Gesetzes deutlich reduziert.
LkSG – das bleibt und so hilft SOLID
Bei Annahme des Gesetzesentwurfs entfällt zwar die Berichtspflicht und Bußgelder werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt - die Sorgfaltspflichten gelten jedoch uneingeschränkt weiter.
Wer sich daher mit dem Gesetz vertraut machen möchte, kann sich von dem Online-Tool SOLID kostenfrei durch den Gesetzestext führen lassen. Hilfreich sind auch die Links an den entsprechenden Stellen auf die vom BAFA erarbeiteten Lösungen, die in Form von Handreichungen und FAQ bei der Umsetzung des LkSG unterstützen. Doch wundern Sie sich nicht: Die Links zum elektronischen Berichtsfragebogen im PDF-Format werden erst nach Annahme der Gesetzesänderung entfernt.
>> Hier geht's zur Prüfung: LkSG – bin ich betroffen?
-
Am 1. Oktober hat das BAFA Ihre Seiten zum LkSG ebenfalls aktualisiert und dort festgehalten:
a.) Die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG wurden eingestellt.
b.) Weitere Kommunikationsmaßnahmen sind eingeleitet.
c.) Sowohl für laufende als auch künftige Ordnungswidrigkeitenverfahren werden Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags verhängt.Für die im Gesetzentwurf zum LkSG-Änderungsgesetz zur Streichung vorgesehenen übrigen Bußgeldtatbestände ist das öffentliche Verfolgungsinteresse erloschen. Die betroffenen Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingestellt.
>> Zum BAFA - Überblick0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
1 Kommentar