Zum Hauptinhalt gehen

LkSG: Berichtspflicht soll rückwirkend entfallen

0 1

Kommentare

1 Kommentar

  • Ruth Setzler

    Am 1. Oktober hat das BAFA Ihre Seiten zum LkSG ebenfalls aktualisiert und dort festgehalten: 
    a.) Die Prüfung von Unternehmensberichten gemäß §§ 12 und 13 LkSG wurden eingestellt. 
    b.) Weitere Kommunikationsmaßnahmen sind eingeleitet. 
    c.) Sowohl für laufende als auch künftige Ordnungswidrigkeitenverfahren werden Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags verhängt.  

    Für die im Gesetzentwurf zum LkSG-Änderungsgesetz zur Streichung vorgesehenen übrigen Bußgeldtatbestände ist das öffentliche Verfolgungsinteresse erloschen. Die betroffenen Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingestellt.
    >> Zum BAFA - Überblick

    0

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Is Agent community_post_page