EU schafft dauerhaftere Freihandelsregelung für Moldau
Der Zollabbau gegenüber der Republik Moldau schreitet voran: Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in den Anhängen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau definiert sind, wurden bereits seit dem Angriff auf die Ukraine verschiedene Zölle und Kontingente ausgesetzt – zuletzt bis 24. Juli 2025. Diese Liberalisierung wird jetzt dauerhaft fortgesetzt.
Seit 2014 besteht eine Freihandelszone EU-Moldau. Lediglich für wenige landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Anhängen sieht das Abkommen noch zollfreie Kontingente vor. Seit dem Angriff auf die Ukraine hat die EU die Kontingente erhöht und die Einfuhr schrittweise liberalisiert. Die bisherigen Maßnahmen liefen am 24. Juli 2025 aus. Mit einem neu verabschiedeten Beschluss Nr. 1/2025 vom 19. September 2025 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2009 werden die bisherigen Maßnahmen in eine dauerhaftere Freihandelsregelung überführt. Im Jahr 2027 werden die Maßnahmen überprüft.
Von den Handelserleichterungen profitieren unter anderem Tomaten, Knoblauch, Trauben, Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Gurken, Artischocken, Aprikosen und Nektarinen.
Hinweis: Falls Unternehmen im Zeitraum zwischen dem 25. Juli und dem 4. Oktober 2025 Zölle gezahlt haben, können sie Zollrückerstattungen beantragen.
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