Überraschende Zölle? Tipps zur Absicherung
In den letzten Monaten haben politische Ad-hoc-Entscheidungen zu großer Unsicherheit geführt. Für einige Unternehmen werden die unvorhergesehenen Belastungen als existenzbedrohlich eingeschätzt. Finden Sie hier Tipps zur Absicherung.

Schaut man sich die Entwicklung seit etwa 100 Jahren an, so sind die Zölle und Abgaben der Importeure von bis zu 50 % im Durchschnitt auf weniger als ein Zehntel dieses Wertes gesunken. Diese Entwicklung ist – mit einigen Aufs und Abs – weltweit zu verzeichnen. Doch nun zwingt die US-amerikanische Zollpolitik die Zollhöhen je nach Exportland auf Werte von 10 % bis über 100 %. Dies führt dazu, dass auch andere Länder nachziehen, um ihre eigenen Binnenwirtschaften zu schützen. Die großen Verlierer sind die Verbraucher. Weltweit.
Staatliches Handeln bedroht derzeit die Umsetzung zivilrechtlicher Verträge zwischen Unternehmen. Manche dieser Risiken können Unternehmen durch kluge Vertragsgestaltung oder Deckungen verhindern oder zumindest abfedern. Manche dieser Risiken bleiben allerdings unentdeckt und treffen Unternehmen unerwartet.
Wahl Ihres Incoterms und die Force-Majeure-Klausel
Der Artikel Im Härtefall: Klauseln in internationalen Lieferverträgen beleuchtete bereits einige der Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Bei der Wahl Ihres Incoterms haben Sie möglicherweise Ihre Verträge bereits so gestaltet, dass Ihr US-amerikanischer Vertragspartner die Abgaben komplett zu tragen hat. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie eine unfreie Lieferung mit einem passenden Incoterm vereinbart haben. In Frage kommen hier insbesondere FCA und ggf. FOB. EXW sollte vermieden werden. Aber auch bei den C-Klauseln wie CPT und CIP sowie DAP haben Exporteure keine Pflicht, Einfuhrabgaben zu zahlen. Das wäre ausschließlich bei der Klausel DDP der Fall.
Auch die Force-Majeure-Klausel („Höhere Gewalt“) wurde im genannten Artikel bereits angesprochen. Unter „Höhere Gewalt“ wird Krieg, Notfall, Unfall, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Sturm, Streik oder ein anderes Hindernis verstanden, das für die betroffene Partei nachweislich außerhalb ihrer Kontrolle lag und von dem sie vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass sie dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages hätte berücksichtigen können oder hätte vermeiden oder überwinden können.
Eine entsprechende Klausel kann lauten:
„Wird die Erfüllung einer der Verpflichtungen einer Partei aus diesem Vertrag durch höhere Gewalt für einen zusammenhängenden Zeitraum von …(Wochen/Monaten) verhindert oder verzögert, so werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln und sich nach besten Kräften bemühen, Änderungen an diesem Vertrag oder alternative Regelungen zu vereinbaren, die fair und angemessen sind, um die Auswirkungen zu mildern …“ (es folgt die Kündigungs- / Aufhebungsvereinbarung).
Staatshandeln ist davon meist nicht umfasst, zumal staatliche Abgaben in der Regel ja einen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Im Falle der US-amerikanischen Zollpolitik waren die Erhöhungen zumindest schon zuvor – wenn auch in der Höhe unbestimmt – angekündigt.
Auch möglich: Klausel gegen unerwartete staatliche Eingriffe
Für zukünftige Verträge sollten Sie Vorsorge schaffen: Bei staatlichen Eingriffen sollte durch eine Klausel vorgebeugt werden, die eben genau solche Vorkommnisse berücksichtigt. Hier ein Vorschlag für eine solche Klausel:
„Beide Vertragsparteien verpflichten sich, den vereinbarten Preis neu zu verhandeln, wenn erhebliche politische, wirtschaftliche oder soziale Veränderungen auf dem internationalen Markt oder im Land des Verkäufers oder im Land des Käufers oder im Bestimmungsland des Produkts eintreten, die den Interessen einer der beiden Parteien erheblich schaden können.“
Hier können Sie sich informieren
Was die Incoterms betrifft, so können Sie sich bei der ICC Germany oder Ihrer örtlichen IHK beraten lassen. Auch die Force-Majeure-Musterklauseln können Sie dort besprechen.
Vielleicht sehen wir uns in unserem Seminar „Incoterms - das Wichtigste in Kürze“ am 18. November? Gerne beantworte ich im direkten Dialog Ihre Fragen und gebe Tipps für die Auswahl des passenden Terms für Ihre Geschäftsvorgänge.
📅 18. November 2025
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