Neue Anforderungen für Lebensmittelimporte in die Türkei
Ab dem 1. Januar 2026 können Milch und Milchprodukte, Fischerei- und Aquakulturprodukte sowie Gelatine- und Kollagenprodukte für den menschlichen Verzehr nur noch in die Türkei importiert werden, wenn sie von zugelassenen Ländern und Betrieben stammen.
Um in die Liste der zugelassenen Länder und Betriebe der Türkei aufgenommen zu werden, wenden sich die Exporteure (Verarbeitungs- und Umpackbetriebe) an die für sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Diese stellt die nötigen Formulare zur Verfügung, bearbeitet die Anträge und besorgt die Weiterleitung an die Türkei. Das von mehreren IHKen diesbezüglich angeführte englischsprachige Schreiben des türkischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums nennt den 31. Oktober 2025 als Deadline, damit Importe ab 1. Januar 2026 möglich sind.
Anlage 1 des Schreibens enthält die betroffenen Waren mit Warennummern (zumeist HS-Positionen). Anlagen 2 bzw. 3 nennen die antragstellenden Unternehmen, abhängig davon, ob das Unternehmen im EU-System TRACES NT registriert ist. Es folgen eine Garantieerklärung der zuständigen Behörde und eine Checkliste über das antragstellende Unternehmen. Diese bzw. die diesen Anlagen entsprechenden Formulare sollen vorausgefüllt an die zuständige Behörde übermittelt werden.
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