EU-Zollreform: Pläne und erste Auswirkungen
2023 hat die EU eine umfassende Reform des Zollrechts beschlossen, im Juli 2025 startete nun das Trilogverfahren. Dabei erarbeiten EU-Kommission, Rat und Parlament die endgültige Fassung. Erste Auswirkungen wird es voraussichtlich bereits 2026 geben.

Mit dem Unionszollkodex (UZK) wurde 2013 ein europäisches Regelwerk für das digitale Zeitalter im Zollumfeld geschaffen. Dieser sollte die bis dahin bestehenden Papierverfahren ablösen. In der Folge wurden unter anderem das EU Trader Portal entwickelt, die nationalen Zollsysteme vereinheitlicht und die Möglichkeit zu EU-weiten Bewilligungen ausgeweitet. Für Unternehmen bedeutet dies bereits heute einheitliche und verlässliche Zollprozesse, unabhängig in welchem Mitgliedstaat sie agieren.
Seit der Verabschiedung des Unionszollkodex hat sich allerdings der E-Commerce-Sektor rasant entwickelt und Kleinsendungen müssen in deutlich höherem Maße als zuvor zollrechtlich abgewickelt werden. Zugleich sind zahlreiche Verbote und Beschränkungen (VuB) in Kraft getreten, die in eine zollseitige Risikoanalyse einfließen und auf die der Warenverkehr hin überprüft werden muss. Die bisherigen staatlichen Kontrollen und elektronischen Systeme sind dafür nicht ausgelegt und stoßen an ihre Grenzen.
Der derzeit vorliegende Entwurf für eine Reform der Zoll- sowie angrenzender Vorschriften wurde im Juli 2025 vom Rat der EU angenommen und wird in der Folge nun mit dem EU-Parlament verhandelt. Die Zollreform soll Lösungen für Problemstellungen liefern, die in mehreren vorangegangenen Untersuchungen festgestellt wurden.
Wichtige Neuerungen
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Schaffung einer europäischen Zollbehörde: Mit Einsetzen einer EU-Zollbehörde (European Customs Authority – EUCA) wird ein operatives Management geschaffen, das die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten koordiniert. Außerdem soll sie die einheitliche Umsetzung der Kontrollen sowie das Risikomanagement unterstützen. Dabei wird sie mit nationalen und EU-Behörden zusammenarbeiten – auch über den Zollbereich hinaus, wie z. B. mit Steuer- oder Marktaufsichtsbehörden. Seit 16. Oktober 2025 können sich Mitgliedstaaten bereits um den Sitz der EU-Zollbehörde in ihrem Land bewerben, schließlich soll die neue Behörde bereits 2028 ihre Arbeit aufnehmen. Zu den Aufgaben wird auch die Entwicklung und der Betrieb von den zugehörigen Informationstechnologien gehören. Ein zentrales Element, um Daten rund um Warenflüsse zu bündeln.
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IT-Systeme im EU Customs Data Hub: Eines der technischen Kernelemente für die Zollreform ist die Bündelung der Daten in einem zentralen IT-System, dem EU Customs Data Hub. Mit der Entwicklung eines einheitlichen Systems soll es für die Wirtschaftsbeteiligten nur noch eine zentrale Stelle geben, an der die zollrelevanten Daten zusammenfließen. Darüber kann, unter Einbeziehung von KI, zollseitig eine Risikobewertung durchgeführt werden.
Bislang muss jedes EU-Land eigene IT-Systeme entwickeln und verwalten. In Deutschland sind dies beispielsweise ATLAS, EMCS, NCTS oder IMPOST - zusätzlich müssen Schnittstellen zwischen den Systemen und Anbindungen an EU-Systeme geschaffen werden. Das gleiche gilt für alle Mitgliedstaaten, so dass derzeit ca. 110 unterschiedliche Zollsysteme gebraucht werden. Langfristig können nach vollständiger Einführung des EU Customs Data Hub die nationalen Zollsystem abgebaut werden.
Mit dem EU Customs Data Hub sollen Wirtschaftsbeteiligte warenbezogene Daten frühzeitig bereitstellen. Dabei können zu einem Geschäftsvorgang auch mehrere Beteiligte Daten beisteuern. Anschließend kann für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte eine transaktionsbasierte Zollanmeldung entfallen.
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Trust & Check Trader: Mit der Zollreform wird ein neuer Status für Unternehmen eingeführt. Der Status Trust & Check Trader stellt an die Wirtschaftsbeteiligten hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit und Organisation innerhalb der Lieferkette. Damit geht beispielsweise auch einher, dass Unternehmen den Behörden Zugang zu ihren elektronischen Systemen ermöglichen. Dieser Status baut auf dem bisherigen AEO-C (Authorized Economic Operator – Customs) auf und löst diesen in der Folge ab.
Auf der anderen Seite werden Unternehmen mit dem Status Trust & Check Trader zahlreiche Verfahrensvereinfachungen gewährt wie der Entfall von Kontrollen oder Überlassungsmeldungen sowie die Reduzierung der Sicherheitsleistung. Derzeit ist allerdings vorgesehen, dass der Status im Vertretungsfall nur bei einer indirekten Vertretung genutzt werden darf. Im Fall einer direkten Vertretung muss nach dem derzeitigen Entwurf allerdings der Vertretene selbst diesen Status besitzen.
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E-Commerce: Rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen sind im Jahr 2024 in die EU importiert worden. Eine der Änderungen durch die Zollreform nimmt die Verantwortung der Online-Plattformen in den Fokus. Grundsätzlich sollen diese als fiktiver Einführer gelten und werden damit verantwortlich für die korrekte Deklaration, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Zahlung von Zollabgaben bzw. Einfuhrumsatzsteuer.
Neu sollen außerdem Kleinsendungen grundsätzlich zollpflichtig werden und nicht erst wie bisher ab einem Betrag von 150 Euro. Eine gebündelte Zahlung von Zollabgaben soll dann auf einer separaten EU-Plattform ermöglicht werden – analog zum Import One-Stop-Shop (IOSS), der derzeit bereits die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer bei Kleinsendungen ermöglicht. Um die Zollabgaben einfach ermitteln zu können, sollen Waren in fünf Kategorien, sogenannten „Buckets“, eingeteilt werden. Die Abgabenhöhe liegt dann je nach Kategorie zwischen Null und 17 Prozent. Um die gestiegenen Kosten für die Überwachung von Kleinsendungen abzudecken, soll für alle Sendungen ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Angedacht ist derzeit die Höhe von zwei Euro.
Erste Auswirkungen bereits 2026
Einzelne Zollverwaltungen haben bereits signalisiert, dass sie eine nationale Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen ab Anfang 2026 erheben wollen, auch wenn die EU-Zollreform dann noch nicht in Kraft getreten ist. So hat beispielsweise der niederländische Zoll Unternehmen informiert, dass eine Entscheidung im November 2025 fallen soll. In Frankreich hat das Parlament der Nationalversammlung die geplante Einführung einer Gebühr von zwei Euro im Finanzgesetz 2026 befürwortet. In Rumänien wurde bereits beschlossen, dass ab Januar 2026 pro Sendung ca. fünf Euro (25 RON) Gebühr anfallen.
Erwartet wird, dass die EU-Zollreform im ersten Halbjahr 2026 verabschiedet wird.
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