Kanadas Kunststoff-Berichtspflicht: Neue Anforderungen an Zulieferer
Kanada setzt seit September 2025 schrittweise die Berichtspflichten des Federal Plastics Registry (FPR) um. Dies kann indirekt auch Hersteller und Lieferanten aus Europa betreffen, die Kunststoffprodukte nach Kanada exportieren.
Die Anforderungen des Federal Plastics Registrys verpflichten Importeure dazu, detaillierte Informationen über die verwendeten Kunststoffe bereitzustellen. Um dieser Pflicht nachzukommen, sind sie auf die Zuarbeit ihrer Lieferanten angewiesen – insbesondere zu Spezifikationen zu Materialzusammensetzung, Menge, Kategorie, Verwendungszweck und Klassifizierung nach dem North American Industry Classification System (NAICS).
Für europäische Zulieferer und Hersteller kann die Einführung der Berichtspflicht bedeuten, dass kanadische Geschäftspartner diese Informationen anfragen. Zu diesem Zweck stellt die kanadische Regierung einen Musterbrief mit den Anforderungen bereit.
Der Geltungsbereich der ersten Phase umfasst Kunststoffverpackungen, gefüllt und ungefüllt; elektronische und elektrische Geräte sowie Einweg- oder Wegwerfprodukte. Bis 2027 soll der Geltungsbereich auf weitere Produktkategorien ausgeweitet werden. Umfassende Informationen zu Phase 1 erhalten Sie im Leitfaden der kanadischen Regierung. Stichtag für den Bericht ist jeweils der 29. September für die Daten des Vorjahres.
Die Berichtspflicht verfolgt das Ziel, Transparenz über Kunststoffströme zu schaffen und Maßnahmen zur Reduktion von Kunststoffabfällen gezielt zu fördern.
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