19. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus in Kraft
Am 23. Oktober wurde das 19. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen. Noch am selben Tag erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Am Folgetag trat es vollständig in Kraft.
In einer Erklärung der EU-Präsidentin vom 19. September wurden bereits die Eckpunkte des 19. Sanktionspakets vorgestellt. Am 23. Oktober 2025 wurde das Sanktionspaket dann verabschiedet und veröffentlicht. Alle Sanktionen stellt die EU auf folgender Seite übersichtlich zur Verfügung: Sanctions adopted following Russia’s military aggression against Ukraine.
Konsolidierte Fassungen der Rechtsvorschriften werden in Kürze erwartet und dann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Seite zu den restriktiven Maßnahmen gegen Russland zur Verfügung gestellt.
Die Verordnungen auf einen Blick
Das 19. Sanktionspaket setzt sich aus folgenden Verordnungen und Durchführungsverordnungen zusammen, die bestehende Sanktionsregelwerke anpassen und erweitern:
- Verordnung (EU) 2025/2033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Durchführungsverordnung 2025/2035 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
- Verordnung (EU) 2025/2037 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014
- Verordnung (EU) 2025/2041 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 und
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2039 des Rates zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Das 19. Sanktionspaket soll es weiterhin erschweren, den Krieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Die wesentlichen Maßnahmen sind:
- Der Import von russischem Flüssiggas „LNG“ wird ab dem 25. April 2026 grundsätzlich verboten. Für ausgewählte Altverträge gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026. Ausnahmen für die Öl- und Gaseinfuhren von Rosneft und Gasprom Neft in die EU wurden aufgehoben.
- Mit der Listung weiterer 117 Schiffe wird das Vorgehen gegen die russische Schattenflotte gestärkt. Flankiert wird dies unter anderem mit Maßnahmen gegen Unterstützer unter anderem in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong.
- Weitere Güter und Technologien wurden gelistet. Darunter sind Salze und Erze, Gummierzeugnisse, Rohre/S-Schläuche, Reifen, Mühlsteine und diverse Baumaterialien sowie Entfernungsmesser, Chemikalien für die Herstellung von Treibstoffen und Metalle, Oxide und Legierungen für militärische Systeme.
- Zum ersten Mal wird die Verwendung einer Kryptowährung verboten. Darüber hinaus wird gegen fünf weitere Banken in Russland und weitere Banken in Drittländern ein Transaktionsverbot verhängt.
- Listung weiterer 22 Personen und 87 Organisationen sowie Ausweitung des Dienstleistungsverbots im Bereich des Tourismus und Einschränkung der Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten.
- Analoge Maßnahmen gegen Belarus
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