EU veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2026
Am 31. Oktober 2025 wurde die Kombinierte Nomenklatur 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In Kraft treten werden die Änderungen am 1. Januar 2026. Eine Anmerkung zur Einreihung von Weihnachtsartikeln wurde bereits zum 1. November 2025 gestrichen.
Die Kombinierte Nomenklatur der EU bildet die Grundlage für das deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, den 10stelligen gemeinsamen Zolltarif der EU (TARIC) und den deutschen 11-stelligen Zolltarif für Importe.
Neu im Zolltarif: Achtsteller in folgenden Kapiteln
Folgende Unterpositionen wurden in den angegebenen Kapiteln neu in den Zolltarif aufgenommen:
- Kapitel 28: Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide und Lithiumeisenphosphat
- Kapitel 29: Aufnahme von neuen Unterpositionen (z. B. Dekabromdiphenylether, Perfluoroctansäuren und ihre Salze)
- Kapitel 38: Künstlicher Grafit und Photovoltaik-Wafer
- Kapitel 73: Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen
- Kapitel 84: Rotoren und Statoren für Wasserturbinen sowie Rotorblätter für Windkraftanlagen
- Kapitel 85: Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktionen, Scheider (Separatoren aus Kunststofffolie und Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen).
Weitere Änderungen betreffen unter anderem Dichlorethylen. Dieses wird nicht mehr als Derivat von Ethan betrachtet und sollte neu eingereiht werden unter Mischungen, die halogenierte Derivate von Ethylen oder Propylen enthalten.
In einzelnen Unterpositionen wurden Beschreibungen angepasst (731700 und 84272011) und die Zuordnung von den bisherigen Fußnoten angepasst, um mehr Eindeutigkeit zu erreichen.
Für den KN-Code 70191900 wurde die Besondere Maßeinheit entfernt.
Achtung: Änderungen für Weihnachtsartikel bereits ab 1. November 2025 in Kraft
Die zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 wird gestrichen. Diese definierte, dass zur Unterposition 950510 auch traditionelle Weihnachts- und Adventsartikel sowie Dekoration für Weihnachtsbäume gehören. Da dies die EU-weit einheitliche Einreihung von Weihnachtsartikeln betrifft, trat die Änderung bereits einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die übrigen Regelungen aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Für Deutschland wird das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die Änderungen im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik aufbereiten. Sobald diese zur Verfügung stehen, informieren wir auch in der AEB Community.
Seminar-Tipp: Sicherheit bei der Einreihung gewinnen
Nur mit korrekt eingereihten Waren, können Sie die Verbote und Beschränkungen im Außenhandel einhalten. Wie Ihnen die Allgemeinen Vorschriften für die Einreihung helfen und welche Hilfsmittel Ihnen außerdem zur Verfügung stehen, erklärt AEB Trainer Matthias Wenning am 10. Dezember 2025 im Online-Seminar von AEB. Bringen Sie gerne Ihre Fragen mit:
📅 Datum: 10. Dezember
⏰ Zeit: von 9.00 bis 12.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung: Expertenwissen Einreihen - der Weg zur richtigen Warennummer
-
Ich glaube da hat sich ein kleiner Fehlerteufel reingeschlichen. Sollte wohl 10.12.2025 heißen ?
Denn der 14.12.2025 ist ein Sonntag, da werden glaube ich nicht so viele daran teilnehmen wollen ?
LG Susann Havemeister .
0 -
Hallo Frau Havemeister,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben es im Beitrag korrigiert!
Jetzt haben alle am Adventssonntag wieder Zeit für schöne Dinge.Herzliche Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Gerne :-)
1
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
3 Kommentare