Österreich: Umstellung vom Unternehmensserviceportal auf UUM&DS
Zum Jahreswechsel stellt Österreich einige Anwendungen aus dem Bereich Zoll vom Unternehmensserviceportal auf das Uniform User Management & Digital Signatures (UUM&DS) der EU um. Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich für UUM&DS registrieren, um ab 1.1.2026 mit diesen Anwendungen arbeiten zu können.
Die österreichische Finanzverwaltung führt folgende Anwendungen auf:
- EU Customs Trader Portal (EU CTP) mit den spezifischen Trader Portalen (STP)
- Authorised Economic Operator (AEO)
- Binding Tariff Information (BTI)
- Information Management for Special Procedures (INF)
- Proof of Union Status (PoUS)
- Registered Exporter (REX)
- Shared Trader Interface (STI)
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
- Customs Decisions System (CDS)
- Intellectual Property Enforcement Portal (IPEP), sofern keine direkte Registrierung beim Durchsetzungsportal erfolgt
Im Falle von Vertretungsregelungen müssen diese ebenfalls in UUM&DS eingerichtet werden.
Auf einer Website wird das Vorgehen zur Beantragung des Zugangs zu den Anwendungen der EU und zur Erstellung eines EU-Login-Kontos näher erläutert. Zusätzlich erhalten Unternehmen am Ende der Website einen Link zu den FAQ.
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In ihrem Newsletter hat das österreichische BMF angekündigt, dass zahlreiche Bewilligungen künftig über das Customs Decisions System (CDS) der EU und nicht mehr über das Portal Zoll im Unternehmensserviceportal beantragt und verwaltet werden. Elf nationale zollrechtliche Entscheidungsarten sollen im Portal Zoll verbleiben. Im Ein Zeitpunkt für die Umstellung wird noch mitgeteilt.
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