Ab 2026 verlangt Österreich an der Schweizer Grenze Voranmeldungen für Versandverfahren
Als Schritt zur Digitalisierung des Grenzübertritts muss ab 1. Januar 2026 für im Versandverfahren beförderte Waren, die aus der Schweiz bzw. Liechtenstein kommend die Grenze zu Österreich überschreiten, eine elektronische Voranmeldung abgegeben werden. Die österreichische Zollverwaltung weist darauf hin, dass nicht vorab angemeldete Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen würden. Für die umgekehrte Verkehrsrichtung ist eine Inbetriebnahme im ersten Quartal 2026 in Aussicht gestellt.
Unter dem Titel Zoll Korridorverkehr Vorarlberg entwickelt die österreichische Zollverwaltung in Abstimmung mit dem Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein elektronisches Verfahren, den Grenzübertritt im Warenverkehr zu vereinfachen. Dabei soll insbesondere das papierbasierte Laufzettelverfahren abgelöst und ein automatisierter Gesamtgrenzübertritt ohne Stopp ermöglicht werden.
Ab 1. Januar 2026 wird die Anwendung des Bereichs Transit – Eingang verpflichtend. Dieser betrifft im Versandverfahren beförderte Waren, die aus Richtung Schweiz bzw. Liechtenstein kommend die Grenze zu Österreich überschreiten. Anders als beim schon seit Mitte 2024 in Betrieb befindlichen Warenort Korridor – Eingang ist hier nicht ein zugelassener Warenort in Vorarlberg (bzw. die Zollstelle Wolfurt) als Bestimmungsort erforderlich.
Nach Inbetriebnahme des Prozesses Rollender Korridor für die umgekehrte Verkehrsrichtung soll das bisherige Verfahren mit Laufzetteln voraussichtlich ab April 2026 dann vollständig abgelöst werden.
Zum Vorgehen
Noch in der Schweiz sendet der Wirtschaftsbeteiligte eine Voranmeldung Transit (Eingang) an das österreichische Korridormodul. Dabei gibt er auch das Kennzeichen des LKW an und stellt per MRN eine Referenz auf das bzw. die NCTS Versandverfahren her. Er erhält einen Transit-Eingangsschein (TES), den er ausdrucken und mitführen muss. An der Grenze wird das Kennzeichen per Kamera erkannt und im Idealfall der Grenzübertritt automatisch bestätigt.
Soll, beispielsweise im Falle einer Umleitung des Versandverfahrens, kein Grenzübertritt nach Österreich erfolgen, ist die Voranmeldung zu stornieren.
Das Verfahren wird vom österreichischen Bundesministerium Finanzen auf der Seite zum Transit - Eingang beschrieben.
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