Änderung der Exportkontrollverordnung in Großbritannien
Am 20. November 2025 hat die britische Regierung Unternehmen in der Reihe „Notice to Exporters“ über die Änderungen im Exportkontrollrecht informiert. Am 16. Dezember 2025 wird die Änderungsverordnung in Kraft treten und sorgt damit unter anderem für Angleichung an das EU-Recht.
Die Verordnung 2025 No 1197 ändert die Exportkontrollverordnung von 2008. In einer Mitteilung an die Exporteure (Notice to exporters 2025/30) fasst die britische Regierung die wichtigsten Änderungen zusammen. Unter anderem wird die Kontrolle von Dual-Use-Gütern und Gütern, die der Folterverordnung unterliegen, an die aktuellen Verordnungen der EU angeglichen. Außerdem kommt die britische Regierung den Verpflichtungen aus internationalen Exportkontrollregimen nach.
In der Mitteilung werden die neuen Einträge der Exportkontrollnummern und die Beschreibung aufgelistet.
Britische Exporteure sollten daher zeitnah den UK Integrated Online Tarif auf Änderungen überprüfen, ob Änderungen an den Dokumentencodes notwendig sind.
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