Neuer Compliance-Slam: Ulrike Jasper klärt Mythen im US-Reexportkontrollrecht
Fällt eine GmbH unter den Anwendungsbereich des US-Reexportkontrollrechts, wenn jemand in der Geschäftsführung einen US-Pass besitzt? Kaum ein Bereich sorgt für so viel Unsicherheit in Unternehmen wie die amerikanischen Export Administration Regulations (EAR). Dr. Ulrike Jasper räumt jetzt im Video mit Missverständnissen auf.

Viele Unternehmen machen sich mehr Sorgen als nötig — und setzen dadurch falsche Prozesse auf. Höchste Zeit, einmal mit klarem Blick auf das Exportkontrollrecht der USA zu schauen.
Die EAR haben zwei Anknüpfungspunkte: personenbezogen und objektbezogen. Wobei zweiterer in der Praxis wahrscheinlich der komplizierterer ist und mehr Bedeutung hat.
Extraterritorialität – was bedeutet das?
Die USA haben ihr Exportkontrollrecht extraterritorial gestaltet. Daher gelten die EAR unter bestimmten Umständen auch außerhalb der USA. Der Begriff dafür heißt Reexport und ist in § 734.14 EAR definiert. Er bezieht sich auf Lieferungen von US-Produkten von einem Fremdland (aus Sicht der USA) in ein anderes Fremdland. Um es deutlich zu sagen: Das kann Lieferungen von US-Produkten von Deutschland nach Österreich betreffen, oder auch von Russland nach China. Und warum das Ganze? Die USA wollen sicherstellen, dass US-Produkte, also US-Waren, US-Technologie und US-Software, nicht in „die falschen Hände“ geraten.
Wie ist das jetzt mit der Geschäftsführung und dem US-Pass?
Mit Blick auf die personenbezogenen Anknüpfungspunkte wird schnell klar: Nur nach US-Recht organisierte Unternehmen fallen unter den Anwendungsbereich der EAR, eine GmbH damit nicht. Eine Geschäftsführerin (egal welche Staatsbürgerschaft) schließt im B2B-Bereich nicht persönlich die Verträge ab, sondern die GmbH. Das heißt ganz konkret, dass niemand mit US-Pass in der Geschäftsführung eine GmbH zu einem US-Unternehmen oder einer US-Person nach den EAR macht. Oder in Ulrikes Worten: Sie müssen niemanden entlassen, um den Anwendungsbereich der EAR zu vermeiden — bitte nicht 😉
🎥 Unterhaltsam und präzise: Jetzt Video dazu anschauen
Die erste von sechs Folgen zum US-Reexportkontrollrecht ist erschienen – am besten, den AEB-Kanal abonnieren, um keine zu verpassen!
>> Jetzt anschauen: Warum US-Gesetze auch in Deutschland gelten können
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