Neue Spielregeln für öffentliche Ausschreibungen in China ab 2026
Zum Jahresbeginn 2026 ändern sich die Rahmenbedingungen für öffentliche Ausschreibungen in China: Unternehmen, die die Standards für „Made in China“ erfüllen, erhalten einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Dieser gilt auch für europäische Unternehmen, die in China produzieren.
Am 30. September 2025 wurde die Offizielle Mitteilung zu Fragen im Zusammenhang mit nationalen Produktstandards und Umsetzungsrichtlinien im Bereich der Regierungsbeschaffung (国务院办公厅关于在政府采购中实施本国产品标准及相关政策的通知) veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Nach einer praktischen Handreichung der AHK Greater China bedeutet „Made in China“ gemäß der Definition des chinesischen Finanzministeriums (MOF), dass ein Produkt alle drei der folgenden Kriterien erfüllt:
- Herstellung in China: Das Produkt muss eine wesentliche Veränderung – von den Rohstoffen bis zum Endprodukt – innerhalb des chinesischen Zollgebiets durchlaufen.
- Der Kostenanteil der im Inland hergestellten Komponenten muss einen festgelegten Schwellenwert erfüllen.
- Die Schlüsselkomponenten und Produktionsprozesse für bestimmte Produkte müssen vollständig in China erfolgen.
Erfüllt Ihr Unternehmen alle drei Kriterien, wird in bestimmten öffentlichen Ausschreibungen Ihr Angebot mit einem Preisvorteil von 20 Prozent berücksichtigt. Die Regelung gilt für Produkte, die im Government Procurement Classification Catalogue (Dokument in Mandarin) als „Waren“ eingestuft sind.
Die geforderte „wesentliche Veränderung“ benötigt laut AHK China „bedeutende Herstellungs- oder Umwandlungsprozesse“. Eine reine Montage erfüllt diese Kriterien ebenso wenig wie Maßnahmen bzw. Verpackungen, die ausschließlich dem Erhalt des Produktzustands während Transport oder Lagerung dienen oder die Anbringung von Marken, Logos, Etiketten oder anderen Unterscheidungsmerkmalen am Produkt oder an der Verpackung.
Die Richtlinien sind noch nicht vollständig ausgearbeitet. Genauere Definitionen hinsichtlich z. B. der geforderten Art der Verarbeitung, betroffene Warengruppen oder betroffene Ausschreibungsverfahren werden in den kommenden Jahren formuliert.
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